Kommission bekräftigt ihre Praxis bezüglich sozialer Netzwerke und hebt Immunität von Nationalrat Cédric Wermuth nicht auf
Die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) ist einstimmig auf das Gesuch der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 11. September 2026 um Aufhebung der Immunität von Nationalrat Cédric Wermuth (26.190) eingetreten. Ebenfalls einstimmig hat sie anschliessend beschlossen, die Immunität von Nationalrat Cédric Wermuth nicht aufzuheben. Die IK-N folgt in ihrer Beurteilung somit der Praxis, die sie in früheren Immunitätsfällen zur Verwendung sozialer Medien etabliert hat.
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