Parlament / Geschäfte / 21.4518
Sicheren Bahnbetrieb im Fernverkehrsnetz durch Redundanz gewährleisten
eingereicht am 16.12.2021 in der Wintersession 2021Erstrat: StänderatAbschreibungsantrag liegt vor (01.04.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 08.03.2022StänderatAnnahme
- 21.09.2026StänderatKeine Abschreibung
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, zu überprüfen, wo im Bahnnetz grössere Risiken bestehen, und nötigenfalls ein Programm für Korrekturmassnahmen vorzuschlagen, um die Zuverlässigkeit und Redundanz der Fernverkehrslinien im schweizerischen Eisenbahnnetz zu gewährleisten.
Begründung
Der Streckenunterbruch vom 9. November 2021 auf der Bahnlinie Lausanne-Genf bei Tolochenaz hat einmal mehr aufgezeigt, wie anfällig einige wichtige Abschnitte des schweizerischen Bahnnetzes sind, wenn eine Linie auf schwerwiegende Weise unterbrochen wird. Im konkreten Fall war der Kanton Genf vollständig vom nationalen Bahnnetz abgeschnitten, da er nur durch eine einzige Bahnlinie mit dem Rest des Landes verbunden ist. Auch für andere Regionen bestehen solche gravierende Risiken. Derartige Unterbrüche im Fernverkehr haben enorme direkte und indirekte Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung und betreffen zahlreiche Bereiche: Wirtschaft, Sicherheit, Umwelt, Tourismus, Kommunikation und Logistik, um nur einige zu nennen. Sie schaden nicht nur der betroffenen Region, sondern bewirken einen Dominoeffekt für das ganze Land.
Deshalb muss der Bund auf lange Sicht dieser überaus ärgerlichen Anfälligkeit Abhilfe schaffen. Dafür ist zuerst eine strategische Gesamtschau zur Füllung dieser Lücken zu entwickeln, worauf in konkreten Einzelprojekten die Redundanz der nationalen Fernverkehrsstrecken sicherzustellen ist. Ziel muss es sein, die Risiken zu mindern, dass Erwerbstätige, Unternehmen, Feriengäste, Spitäler, die Post, Güter und vieles mehr infolge systemischer Unterbrüche von Bahnstrecken teilweise von der übrigen Schweiz abgeschnitten sind.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Postulantinnen und Postulanten. Im Rahmen der Erarbeitung der Perspektive "Bahn 2050" wurden die Stabilität und die Robustheit des Schienennetzes als Voraussetzungen für die Entwicklung des Angebots und der Infrastruktur identifiziert. Die Redundanz von Hauptlinien ist eine der Möglichkeiten, wie die Robustheit des Netzes verbessert werden kann. Der in diesem Postulat enthaltene Vorschlag, konkrete Projekte vorzusehen, wird im Rahmen des nächsten Ausbauschritts behandelt.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 23.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
