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23.3444PostulatWBFerledigt

Zusammenschluss von UBS und CS. Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung

eingereicht am 04.04.2023 in der Ausserordentliche Session 2023Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)

WirtschaftFinanzwesen

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 11.04.2023NationalratAnnahme
  2. 21.09.2026StänderatAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die volkswirtschaftliche Bedeutung des Zusammenschlusses von UBS und CS bezüglich Stabilität und Risiken für den Finanzplatz und die Gesamtwirtschaft vorzunehmen.

Er zeigt auf:

- wie der volkswirtschaftliche Nutzen für die Schweizer Binnenwirtschaft und den Exportsektor gesichert und weiterentwickelt werden kann

- ob allfälliger Handlungsbedarf in Bezug auf Kompetenzen, Ressourcen oder zusätzlicher Instrumente (Sektoruntersuchung) der Wettbewerbsbehörde besteht

Gegenüber der WEKO bringt er zum Ausdruck, dass eine korrekte Analyse des Zusammenschlusses von UBS und CS - die auch etwaige Auflagen zur Beseitigung wettbewerbsrechtlicher Bedenken beinhalten kann - vorgenommen werden soll.

Zusammen mit der Sonderbotschaft hat der Bundesrat eine gründliche Aufarbeitung der Ereignisse sowie eine umfassende Evaluierung des Too-big-to-fail-Regelwerks beschlossen. Im Rahmen dieser Analysearbeiten werden auch die Implikationen des Zusammenschlusses von UBS und CS für die Stabilität des Finanzplatzes und der Volkswirtschaft, sowie ein möglicher, sich daraus ergebender, gesetzlicher Anpassungsbedarf eruiert. Der Bundesrat wird dabei auch wettbewerbspolitische Aspekte inkl. prozedurale Erfahrungen der FINMA und der Wettbewerbsbehörden analysieren (Kompetenzen, Rollenverteilung und Ressourcenausstattung FINMA/WEKO).

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 22.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.