Parlament / Geschäfte / 24.4644
Kampf gegen Desinformation und Beeinflussungsaktivitäten. Schaffung einer interdisziplinären Koordinationsstelle für Lagebild und Gegenmassnahmen
eingereicht am 20.12.2024 in der Wintersession 2024Erstrat: NationalratErledigt (12.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.03.2025KommissionBekämpft. Diskussion verschoben
- 12.03.2026KommissionZurückgezogen
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, eine interdisziplinäre Koordinationsstelle für Lagebild und Gegenmassnahmen zum Kampf gegen Desinformation und Beeinflussungsaktivitäten zu schaffen.
Begründung
Der Bericht in Erfüllung des Postulates 22.3006 "Auslegeordnung zur Bedrohung der Schweiz durch Desinformationskampagnen" zeigt auf, dass Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation gegen die Schweiz bereits heute Realität sind. Die Bekämpfung umfasst naturgegeben viele Departemente und Bereiche und verfügt zur Zeit über keine Koordinationsstelle. Eine solche Stelle würde sowohl den Entwurf eines wöchentlichen Lagebildes (analog des Lagebildes der Armee), als auch zu treffende Gegenmassnahmen umfassen, um die Bekämpfung von Desinformation schnellstmöglich aufzunehmen.
Ebenso wird der Austausch der entsprechenden Gremien auf internationaler Ebene institutionalisiert.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat versteht die interdisziplinäre Koordinationsstelle als eine interdepartementale Koordinations- oder Arbeitsgruppe, im konkreten Fall geleitet durch das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS), welche die Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit anderen Stellen von Bund und Kantonen koordiniert, wie es der Bericht in Erfüllung des Postulates 22.3006 vorsieht. Zu den Aufgaben gehören die Koordination und Analyse eines Lagebilds sowie die Vorbereitung allfälliger Massnahmen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
