Parlament / Geschäfte / 25.313
Reduktion von unnötigen Kurzstreckenflügen
eingereicht am 24.06.2025 in der Herbstsession 2025Erstrat: StänderatIn Kommission des Nationalrats (16.09.2026)
- Bund und KantoneZugeordnet nach Regel: Eine Standesinitiative: ein Kanton reicht beim Bund ein.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 16.09.2026StänderatKeine Folge gegeben
Eingereichter Text
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat an seiner Sitzung vom 9. April 2025, gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV), den Beschluss gefasst, eine Standesinitiative zur Reduktion von unnötigen Kurzstreckenflügen einzureichen.
Die Eidgenössischen Räte werden aufgefordert, zur Reduktion von Kurzstreckenflügen eine Lenkungsabgabe auf Flugtickets einzuleiten. Die Definition der betroffenen Routen soll dabei nicht auf festen Kilometerzahlen basieren, sondern auf der zumutbaren Erreichbarkeit der Ziele mit der Bahn.
Begründung
Zum Ersten wird festgestellt, dass der Flugverkehr am Flughafen Basel-Mulhouse (EuroAirport) für grosse Teile der Bevölkerung im Kanton Basel-Stadt und im Kanton Basel-Landschaft zu Lärmbelastungen führt. Die bisher am EuroAirport getroffenen Fluglärmschutzmassnahmen werden als unzureichend bewertet, auch wegen der binationalen Steuerung des Flughafens.
Zum Zweiten wird ausgeführt, dass Flüge besonders stören, die weder für die Wirtschaft, den Tourismus noch das Freizeitverhalten in der Nordwestschweiz einen wesentlichen Mehrwert bieten, da diese Strecken problemlos auch mit alternativen Verkehrsmitteln wie der Bahn oder dem Auto zurückgelegt werden könnten. Solche Flüge werden nicht nur ökologisch als fragwürdig erachtet, sondern auch als unnötige Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner mit Lärm, Luftverschmutzung und Sicherheitsrisiken.
Es wird dazu ein Vergleich aufgezeigt von Reiszeiten ab Basel zum Erreichen von verschiedenen Destinationen in Europa (wie München, Paris, Frankfurt, Nizza, Venedig, Toulouse oder Amsterdam), wo die Reisezeiten mit dem Flugzeug von 3 bis 4,5 Stunden nicht wesentlich unter den Reisezeiten mit dem Zug von 3 bis 9 Stunden liegen. Der Antrag erachtet das Fliegen auf solchen Routen als klassisches Beispiel dafür, dass die negativen Auswirkungen des Luftverkehrs nicht ausreichend in die individuellen Entscheidungen der Reisenden einbezogen werden; um diese externen Effekte besser in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, sei es zielführend, diese Kosten im Preissignal abzubilden. Nach dem Antrag ist es entscheidend, die lärmgeplagte Bevölkerung durch effektive Massnahmen zu entlasten, die gleichzeitig keinen übermässig negativen Einfluss auf Gesellschaft und Wirtschaft haben.
Zum Dritten wird festgestellt, dass sich seit der Ablehnung in den zuständigen Kommissionen des National- und Ständerats von früheren Standesinitiativen zur Einführung einer Kerosinsteuer bzw. von Flugticketabgaben die Sachlage geändert hat, indem beispielsweise Frankreich ein Verbot von Kurzstreckenflügen und Belgien eine Steuer auf Flüge unter 500 km eingeführt haben und beide Massnahmen von der Europäischen Kommission genehmigt wurden. Damit sei die Praktikabilität und Rechtskonformität solcher Massnahmen im europäischen Luftverkehr gezeigt.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
