Parlament / Geschäfte / 25.3485
Ehemaligen Armeeangehörigen den Militärdienst wieder ermöglichen
eingereicht am 07.05.2025 in der Sondersession 5. 2025Erstrat: NationalratÜberwiesen an den Bundesrat (10.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 26.09.2025NationalratAnnahme
- 10.03.2026StänderatAnnahme
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen, der es ehemaligen Angehörigen der Armee ermöglicht, ihren Beitrag zur Landesverteidigung auf freiwilliger Basis zu leisten.
Begründung
Damit die Armee ihren Auftrag erfüllen kann, benötigt sie nicht nur eine zeitgemässe Ausrüstung, sondern auch genügend Personal. Seit Jahren warnt die Armee davor, dass ihr die Leute ausgehen. Nachdem die beiden letzten Jahrgänge mit zwölf Jahren Militärdienstpflicht gegen Ende des Jahrzehnts aus der Armee entlassen werden, wird der Effektivbestand der Armee bis im Jahr 2030 auf unter 140'000 sinken. Grund dafür ist, dass die Armee bereits heute über 11'000 Angehörige pro Jahr verliert, die vor der Erfüllung ihrer Militärdienstpflicht ausscheiden. Diese Lücken können zumindest teilweise geschlossen werden, indem motivierten ehemaligen Armeeangehörigen ermöglicht wird, ihre erworbenen Fertigkeiten weiterhin im Interesse des Landes zu nutzen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass durch die bestehenden Einschränkungen und Vorgaben mögliches Potenzial für die Schweizer Armee und somit die Sicherheit der Schweiz ungenutzt bleibt. Darüber hinaus wird mit der Einführung von freiwilligen Kräften die Milizarmee stärker in der Gesellschaft eingebunden und verankert. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen werden überprüft und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorbereitet.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
