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25.4363MotionEDIerledigt

Ratifizierung der WHO-Tabakkonvention

eingereicht am 26.09.2025 in der Herbstsession 2025Erstrat: NationalratErledigt (18.03.2026)

Internationale PolitikGesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 19.12.2025KommissionBekämpft. Diskussion verschoben
  2. 18.03.2026NationalratAblehnung

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament so rasch wie möglich die Botschaft zur Genehmigung des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Framework Convention on Tobacco Control; FCTC) zu unterbreiten.

Die Schweiz hat die Tabakkonvention im Jahr 2004 unterzeichnet. Zwanzig Jahre später ist sie jedoch immer noch eines der wenigen Länder weltweit und ‒ neben Andorra, Monaco und Liechtenstein ‒ das einzige Land in Europa, das die Konvention nicht ratifiziert hat. Dies schwächt die Glaubwürdigkeit der Schweiz bezüglich der öffentlichen Gesundheit und Prävention, zumal der Tabakkonsum hierzulande nach wie vor die häufigste vermeidbare Todesursache darstellt (fast 9500 Todesfälle pro Jahr).

Bisher wurde die fehlende spezifische nationale Gesetzgebung als Haupthindernis für die Ratifizierung angeführt. Seit dem Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes im Oktober 2024 verfügt die Schweiz nun aber über die notwendige gesetzliche Grundlage.

Darüber hinaus verursacht Tabak jährlich über 3 Milliarden Franken an direkten Kosten für die Krankenversicherung; ein stetig wachsender Betrag, der alle Versicherten und das Gesundheitssystem erheblich belastet (2026 werden die Krankenkassenprämien erneut um 4,4 % steigen).

Unter diesen Umständen lässt sich nicht länger rechtfertigen, dass sich die Schweiz einem internationalen Abkommen entzieht, das von mehr als 180 Staaten ratifiziert wurde. Die Ratifizierung der WHO-Tabakkonvention ist nicht nur machbar, sondern unerlässlich. Sie sorgt dafür, dass unsere nationale Politik internationalen Standards der Prävention und öffentlichen Gesundheit entspricht und stärkt den Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen und ökonomischen Folgen des Tabakkonsums nachhaltig. Der Bundesrat wird beauftragt, [einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen] ...

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Annahme

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.