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25.4413MotionEDIoffen

Vollständige Finanzierung von Swissmedic über Gebühren und Abgaben

eingereicht am 11.11.2025 in der Wintersession 2025Erstrat: StänderatZugewiesen an die behandelnde Kommission (16.09.2026)

StaatspolitikFinanzwesenSteuerGesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 05.03.2026StänderatAnnahme
  2. 14.09.2026NationalratAnnahme mit Änderung

Zur Entlastung des Bundeshaushalts wird der Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung einen Entwurf über die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit bei einem effizienten Betrieb sämtliche Leistungen von Swissmedic vollständig aus Gebühren und Abgaben finanziert werden können.

Dazu sind folgende Schritte einzuleiten:

• Einführung einer Abgabe auf Medizinprodukte, welche (zusätzlich zur geplanten Registrierungsgebühr auf Medizinprodukte) die entsprechenden Aufgaben von Swissmedic umfassend finanziert:• Überwachung und Aufsicht

• Strafrecht und Rechtssetzung

• Finanzierung der Bereiche Strafrecht und Rechtssetzung bei den Arzneimitteln über die Aufsichtsabgabe.

• Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung von bestehenden Gebühren und Abgaben, sodass bei einem effizienten Betrieb die entsprechenden Kosten in den jeweiligen Bereichen getragen werden können.

Die Motion vereinfacht und sichert die nachhaltige Finanzierung von Swissmedic, entlastet die Bundesfinanzen und beendet die aktuelle Ungleichbehandlung in der Registrierung und Aufsicht der Arzneimittel- und Medizinproduktebranche. Sie unterstützt aktuelle Bestrebungen des Bundesrats, eine Abgabe auf Medizinprodukte einzuführen und den Kostendeckungsgrad einzelner Gebühren zu überprüfen.

Es soll vertieft verfassungsrechtlich geprüft werden, welche Aufgaben im Sinne einer guten Gouvernanz über Gebühren und Abgaben finanziert werden können.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Annahme

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.