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25.455Parlamentarische InitiativeEJPDerledigt

Feministische Verfassungsrevision. Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung

eingereicht am 20.06.2025 in der Sommersession 2025Erstrat: NationalratErledigt (29.09.2026)

StaatspolitikSoziale FragenGesundheit

  • GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 29.09.2026NationalratKeine Folge gegeben

Die Bundesverfassung wird wie folg geändert: Art. 10 Abs. 2ter (neu) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung. Der Staat gewährleistet insbesondere den Zugang zu medizinischer Versorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit.

Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung ist ein fundamentales Menschenrecht und eine Voraussetzung für ein Leben in Würde. Dennoch fehlt in der Bundesverfassung bislang eine ausdrückliche Garantie dieses Rechts. Diese Leerstelle ist nicht nur rechtlich problematisch – sie hat konkrete gesellschaftliche Auswirkungen.

Sexuelle Selbstbestimmung bedeutet: Der eigene Körper gehört mir – und nur mir. Dazu gehört das Recht, selbst zu entscheiden, ob, wann und mit wem man sexuelle Kontakte eingeht, ob man Kinder haben will oder nicht, und welche medizinische Versorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit man in Anspruch nimmt. Gemeint sind insbesondere der Zugang zu Verhütung, Schwangerschaftsabbruch, gynäkologischer Versorgung, sexueller Bildung und der Schutz vor sexualisierter Gewalt.

Gerade in diesen Bereichen zeigen sich bestehende Ungleichheiten und Verletzungen: Verhütung ist teuer und selbst zu zahlen. Schwangerschaftsabbrüche sind legal, aber nicht garantiert zugänglich. Sexualaufklärung ist kantonal uneinheitlich. Und Betroffene sexualisierter Gewalt erfahren oft mehr Hürden als Hilfe.

Diese parlamentarische Initiative schafft eine klare verfassungsrechtliche Grundlage: Sie verankert das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung explizit in der Verfassung – als individuelles Grundrecht und staatliche Verpflichtung. Der Staat soll den Zugang zu entsprechender medizinischer Versorgung gewährleisten, Diskriminierung abbauen und Schutz garantieren.

In einer Zeit, in der weltweit – auch in westlichen Demokratien – reproduktive Rechte und sexuelle Freiheiten wieder in Frage gestellt werden, braucht es eine verfassungsmässige Garantie: als Schutzschild vor Rückschritten und als klares Bekenntnis zu den Rechten aller – insbesondere der Frauen, deren körperliche Selbstbestimmung historisch und systematisch am stärksten eingeschränkt wurde.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 29.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.