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Feministische Verfassungsrevision - Recht auf Schutz vor patriarchaler Gewalt
eingereicht am 20.06.2025 in der Sommersession 2025Erstrat: NationalratErledigt (01.10.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 12.02.2026RK-NKeine Folge geben (Erstrat)
- 01.10.2026NationalratKeine Folge gegeben
Eingereichter Text
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 10 Abs. 2bis (neu): Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben frei von patriarchaler Gewalt. Bund und Kantone treffen wirksame Massnahmen zum Schutz vor geschlechtsbezogener, häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie zur Prävention struktureller Gewaltverhältnisse.
Begründung
Das Recht auf ein Leben frei von Gewalt ist fundamental. Doch in der Realität erleben täglich Menschen – insbesondere Frauen, queere, trans und nicht-binäre Personen – Gewalt, nur weil sie sind, wer sie sind. Diese Gewalt ist nicht individuell oder zufällig – sie ist Ausdruck patriarchaler Machtverhältnisse und struktureller Ungleichheit.
Ob häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, digitale Übergriffe, Feminizide oder institutionelles Versagen im Opferschutz: Das Ausmass patriarchaler Gewalt in der Schweiz ist erschreckend. Jede Woche wird in der Schweiz ein Tötungsversuch an einer Frau verübt, jede zweite Woche stirbt eine Frau an den Folgen patriarchaler Gewalt. Die Zahlen sind seit Jahren konstant hoch – trotz gesetzlicher Grundlagen und Aktionsplänen.
Die heutige Rechtslage greift zu kurz: Sie schützt einzelne Betroffene nach Gewalttaten, statt Gewaltverhältnisse konsequent zu verhindern. Es fehlt an einer verfassungsrechtlichen Verpflichtung von Bund und Kantonen, strukturelle Gewalt ernst zu nehmen und präventiv zu bekämpfen. Genau hier setzt diese parlamentarische Initiative an.
Mit einem neuen Absatz 2bis in Artikel 10 der Bundesverfassung wird festgehalten: Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben frei von patriarchaler Gewalt. Der Staat ist verpflichtet, wirksame Massnahmen zu treffen – sowohl zum Schutz vor konkreter geschlechtsbezogener, häuslicher und sexualisierter Gewalt als auch zur Prävention der dahinterliegenden Strukturen.
Diese Verfassungsnorm ist ein überfälliger Schritt. Sie schafft ein klares Grundrecht, das Gewalt nicht nur im Einzelfall ahndet, sondern ihre Ursachen benennt – und den Staat in die Pflicht nimmt. In Zeiten erstarkenden Antifeminismus' und rechter Angriffe auf Gleichstellungsrechte ist diese Garantie auch ein Schutzschild. Sie macht klar: Gewalt gegen Frauen und queere Menschen ist keine Privatsache. Sie ist ein Verfassungsbruch – und wird als solcher bekämpft.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 02.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
