Parlament / Geschäfte / 26.1043
Die UBS spricht von einem Wegzug aus der Schweiz: Wann muss sie die FINMA darüber informieren?
eingereicht am 30.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (30.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Im Zuge der parlamentarischen Debatten über die Eigenmittelanforderungen wird erneut regelmässig ein möglicher Wegzug der UBS aus der Schweiz ins Spiel gebracht, so etwa im «Sonntagsblick» vom 27. September 2026.
Die Drohung einer Grossbank mit dem Wegzug ist nicht neu. In einem Interview mit der «Sonntagszeitung» vom 6. Februar 2011 erklärte Hans-Ulrich Meister, damals Mitglied der Geschäftsleitung der Credit Suisse, die Bank sei verpflichtet, Alternativen zu prüfen, wenn sich die Rahmenbedingungen in der Schweiz aus ihrer Sicht negativ entwickeln würden. Am 3. Oktober 2017 erklärte Sergio Ermotti, damals CEO der UBS Group AG, gegenüber «Bloomberg Markets», – zwar in einem anderen politischen und wirtschaftlichen Umfeld als heute –, dass nichts zu 100 Prozent sicher sei, nicht einmal, dass die UBS in der Schweiz bleibe.
Artikel 29 Absatz 2 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) verpflichtet die Beaufsichtigten, der FINMA unverzüglich Vorkommnisse zu melden, die für die Aufsicht von wesentlicher Bedeutung sind. In seiner Botschaft zum FINMAG nannte der Bundesrat insbesondere Änderungen der Geschäftsstrategie, welche sich wesentlich auf die Risiken einer oder eines Beaufsichtigten auswirken (BBl 2006 2829, 2880).
1. Können die wiederholten öffentlichen Äusserungen über einen möglichen Wegzug der UBS ein Vorkommnis darstellen, das der FINMA unverzüglich gemeldet werden muss?
2. Falls die UBS einen Wegzug konkret prüft: Zu welchem Zeitpunkt muss sie die FINMA darüber informieren – bereits bei internen Abklärungen oder Szenarien, bei vorbereitenden Arbeiten oder erst bei einem formellen Entscheid?
3. Über welche Mittel verfügt die FINMA, um sicherzustellen, dass sie frühzeitig informiert wird und die geltenden Pflichten eingehalten werden?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 20.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
