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26.1047AnfrageEFDoffen

Modernisierung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien. Welche Vorteile ergeben sich daraus für Investitionen über die Grenzen hinweg und für das Tessin?

eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)

Internationale PolitikWirtschaftSteuer

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Am 23. Februar 2015 haben die Schweiz und Italien mit der Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA CH-IT) einen „Fahrplan“ für Steuer- und Finanzfragen verabschiedet. Dieser Fahrplan sah eine zweite Phase vor: die Senkung der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen, die Änderung der Missbrauchsbekämpfungsklausel und die Einführung einer Schlichtungsklausel.

Das DBA von 1976 wurde lediglich durch das Protokoll von 2015 und das Protokoll von 2020 im Zusammenhang mit dem Grenzgängerabkommen geändert. Die zweite Phase wurde somit nicht umgesetzt.

Nach dem Treffen zwischen Bundesrätin Karin Keller-Sutter und dem italienischen Finanzminister Giancarlo Giorgetti am 30. Juni 2026 in Rom teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) Folgendes mit: « Während des Treffens bekräftigte die Schweiz ihre Bereitschaft, eine umfassende Revision des Doppelbesteuerungsabkommens einzuleiten. Ziel ist es, das Abkommen zu modernisieren und die Investitionen zwischen den beiden Ländern zu fördern.» Priorität wird aber dem Grenzgängerabkommen eingeräumt. Das italienische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen macht seinerseits die Überprüfung von der Erneuerung dieses Abkommens abhängig.

Reduzierte Quellensteuersätze würden die steuerlichen Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen verringern, die derzeit nur zwischen verbundenen Unternehmen gemildert werden (Art. 9 des AIA-Abkommens CH-EU). Um eine solche Änderung zu beurteilen, muss man ihre wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen kennen.

Deshalb frage ich den Bundesrat:

• Welche Vorteile ergeben sich für die Schweiz und für Italien in Bezug auf Investitionen, Wirtschaftswachstum und Steuereinnahmen, wenn das DBA CH-IT so modernisiert wird, dass auf Dividenden und Zinsen neu ein reduzierter Quellensteuersatz gilt? Kann der Bundesrat diese Vorteile beziffern?

• Lässt sich, zumindest annähernd, abschätzen, welche konkreten Vorteile sich für das Tessin, das wichtigste wirtschaftliche Zentrum an der Grenze zwischen den beiden Ländern, ergeben?

• Wenn solche Zahlenangaben fehlen, auf welcher methodischen Grundlage oder anhand welcher Wirtschaftsmodelle will der Bundesrat diese Auswirkungen bewerten?

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 29.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.