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26.1054AnfrageUVEKoffen

Telefon-Spoofing. Verantwortung der Betreiber und Identifizierung ausländischer Kundinnen und Kunden

eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)

Internationale PolitikSicherheitspolitikMedien und Kommunikation

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Ab 2026 müssen Anrufe aus dem Ausland unter einer Schweizer Nummer gekennzeichnet werden (Kennzeichnungspflicht): Festnetznummern ab Januar, Mobilfunknummern ab Juli. Nach den ersten verfügbaren Daten sollen die Meldungen über Betrugsfälle um mehr als 75 Prozent zurückgegangen sein. Die Erfahrungen in Österreich deuten jedoch darauf hin, dass Betrüger auf neue Kanäle ausweichen. Das geltende Recht sieht weder ausdrücklich eine Haftung der Betreiber für betrügerischen Datenverkehr in ihren Netzen vor, noch statuiert es eine formelle Identifizierungspflicht (Know Your Costumeres; KYC-Pflicht) für ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Anrufe tätigen von einer Nummer mit der Vorwahl +41 aus.

Ich frage deshalb den Bundesrat:

• Liegen ihm aktuelle Daten vor zur Wirksamkeit der Kennzeichnungspflicht, insbesondere hinsichtlich dem Ausweichen von Betrügern auf ausländische Nummern oder von Umgehungstechniken? Hat der Bundesrat einen Anstieg von Betrugsfällen mit nicht-schweizerischen Rufnummern festgestellt?

• Ist er der Ansicht, dass Artikel 84 der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) und Artikel 45a des Fernmeldegesetzes (FMG) ausreichen, um die Schweizer Betreiber in die Verantwortung zu nehmen, die nicht eingreifen, obwohl sie über die technischen Informationen verfügen, um Ungereimtheiten zwischen der Herkunft des Verkehrs und der angezeigten +41-Nummer festzustellen? Falls nicht, welche Änderungen will er vorschlagen?

• Zurzeit befindet sich eine Revision des FMG in der Vernehmlassung. Sieht diese Revision im Bereich Sicherheit eine KYC-Pflicht für ausländische Personen vor, die Anrufe mit +41-Nummern über Schweizer Netzbetreiber tätigen? Falls nicht, aus welchen Gründen wird diese Pflicht als nicht notwendig oder nicht umsetzbar angesehen?

• Bis wann will der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Teilrevision des FMG im Bereich der Sicherheit vorlegen, und inwieweit wird diese die Lücken hinsichtlich der Haftung der Betreiber und der Identifizierung ausländischer Kundinnen und Kunden schliessen?

• Beteiligt sich die Schweiz an internationalen Initiativen (beispielsweise im Rahmen der ITU , der CEPT/ERC oder von Abkommen mit Nachbarländern) zur Einführung von Zertifizierungssystemen für die Anruferkennung wie STIR/SHAKEN, und in welchem Zeitrahmen ist die Umsetzung dieser Standards im Schweizer Recht vorgesehen?

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 29.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.