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26.3240PostulatEJPDoffen

Katastrophe von nationaler Tragweite. Eingreifen und Hilfe des Bundes

eingereicht am 19.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: StänderatÜberwiesen an den Bundesrat (02.06.2026)

StaatspolitikFinanzwesenUmwelt

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 02.06.2026StänderatAnnahme

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die bestehenden Instrumente darzulegen, die es ermöglichen, bei einer Katastrophe von nationaler Tragweite mit Opfern rasch einzugreifen und Hilfe zu leisten. Der Bericht soll prüfen, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht, so dass die organisatorische und finanzielle Unterstützung von Bund und Kantonen sichergestellt werden kann, besonders hinsichtlich den Voraussetzungen, verschiedenen Zuständigkeitsebenen und umzusetzenden Verfahren. Zudem soll er die Voraussetzungen klären für eine Soforthilfe an die Opfer, die Unterstützung der betroffenen Kantone durch den Bund sowie für die Zusammenarbeit und Koordination mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren und den bestehenden Systemen.

Zuerst Crans-Montana, dann Kerzers: Seit Jahresbeginn gab es in der Schweiz zwei Ereignisse, die Fragen aufwerfen zu den Unterstützungsmassnahmen, die bei einer Katastrophe von nationaler Tragweite für die Opfer umgesetzt werden, sowie zu deren Grenzen.

Eine Analyse der Bundesverwaltung, die im Anschluss an die Ereignisse in Crans-Montana durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass die bestehenden Instrumente in den Bereichen Sozialversicherungen, Opferhilfe und Haftpflicht zwar grundsätzlich wirksam sind und den Betroffenen in klar definierten Fällen Unterstützung bieten, jedoch in erster Linie auf Einzelfälle ausgerichtet sind und bei Katastrophen mit vielen Opfern an strukturelle Grenzen stossen. Die Leistungen sind fragmentiert, hängen vom Status der betroffenen Person ab (insbesondere von ihrem Wohnsitz und/oder ihrem beruflichen Status) und sind häufig subsidiär. Die Betroffenen müssen separate Verfahren durchlaufen, um diese Leistungen zu erhalten, und jeder Fall wird individuell geprüft. Zudem werden die Leistungen zeitlich gestaffelt ausgerichtet. Die Betroffenen sehen sich mit komplexen Verfahren, Unsicherheiten bezüglich Zuständigkeiten und Leistungsumfang, teilweise erheblichen Verzögerungen sowie finanziellen Risiken konfrontiert.

Die jüngsten Aussagen eines Vertreters des Bundesrates nach der Katastrophe von Kerzers haben Reaktionen und Fragen zum Vergleich mit Crans-Montana sowie zu den Kriterien ausgelöst, die der Bund auf beide Fälle und auch künftig anwenden will.

Der Bericht soll daher die bestehenden Massnahmen, ihre konkrete Anwendung sowie mögliche Ergänzungen, dank denen ihre Schwächen ausgemerzt und ihre Wirksamkeit verbessert werden können, aufzeigen und bewerten.

Er soll insbesondere darlegen, wie:

• Kriterien und Instrumente für ein Eingreifen des Bundes bei Katastrophen von nationaler Tragweite festgelegt und rechtlich verankert werden können;

• die Zuständigkeiten und Verfahren zwischen Bund und Kantonen klar geregelt werden können, so dass allen Opfern eine faire Nothilfe garantiert werden kann;

• die Zusammenarbeit und Koordination mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren und den bestehenden Systemen verbessert werden können;

• die Handlungsfähigkeit des Bundes in ausserordentlichen Lagen gewährleistet werden kann.

Infolge der Annahme des Postulats 25.3669 ist ein Bericht über die Folgen von Naturkatastrophen in Vorbereitung. Der im vorliegenden Postulat verlangte Bericht soll auf von Menschen verursachte Katastrophen von nationaler Tragweite fokussieren.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Annahme

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.