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26.3338MotionEJPDoffen

Zeitgemässe Produktehaftung für die Schweiz. Modernisierung des PrHG im Lichte der EU-Reform und der zunehmenden Bedeutung von Software, Daten und künstlicher Intelligenz

eingereicht am 19.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratIn Nationalrat geplant (10.09.2026)

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Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 19.06.2026KommissionBekämpft. Diskussion verschoben

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zur Revision des Produktehaftpflichtgesetzes (PrHG) zu unterbreiten, um vorab die in der EU durch die neue Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte eingeführten Änderungen auch in der Schweiz umzusetzen und das PrHG allgemein den technischen Entwicklungen wie namentlich auch der Künstlichen Intelligenz (KI) anzupassen und insgesamt zu modernisieren.

Das Schweizer Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) basiert auf der Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG vom 25. Juli 1985. Diese wurde zwischenzeitlich durch die Richtlinie (EU) 2024/2853 vom 23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte ersetzt, welche die Mitgliedstaaten bis zum 9. Dezember 2026 umsetzen müssen. Die neue Produkthaftungsrichtlinie enthält wichtige Neuerungen, die der Veränderung von Produkten durch die technischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte sowie der Veränderung der Verkaufswege (z.B. über Online-Plattformen) und Lieferketten Rechnung tragen. So wird der Produktebegriff erweitert, so dass er auch Software und vernetzte Geräte (z.B. Smart Devices) umfasst. Neben Sach- und Personenschäden werden neu auch Datenschäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden, abgedeckt. Regeln zu Updates und Upgrades ermöglichen die Berücksichtigung nachträglicher Veränderungen von digitalen und vernetzten Produkten. Mit einer Erweiterung des Kreises der für fehlerhafte Produkte haftenden Akteure wird sichergestellt, dass die Produktehaftpflicht auch bei ausländischen Produkten wirksam ist. Schliesslich wird durch gezielte Beweislasterleichterungen auch der technischen Komplexität von KI-Systemen begegnet. Mit den Motionen 23.4316 und 23.4345 «Modernisierung des Gewährleistungsrechts» der beiden Rechtskommissionen wurde der Bundesrat beauftragt, der technischen Entwicklung von Produkten durch eine Revision des Kaufrechts Rechnung zu tragen und sich dabei am EU-Mindeststandard zu orientieren. Es ist nur folgerichtig, wenn diese Entwicklung auch für die ausservertragliche Produktehaftpflicht nachvollzogen wird. Eine Revision des PrHG in diesem Sinne stellt nicht zuletzt auch eine wichtige sektorielle Ergänzung der laufenden Arbeiten zur Regulierung von KI in der Schweiz dar.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Annahme

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.