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26.3547InterpellationEDAoffen

Einladung in das Bundeshaus von Personen, gegen die Verfahren laufen oder die in internationale Konflikte verwickelt sind, durch Parlamentsmitglieder

eingereicht am 02.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)

Internationale PolitikSicherheitspolitikParlament

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Ständerat Sommaruga hat die EU-Abgeordnete Rima Hassan während der Frühlingssession am 7. Juni 2026 in das Bundeshaus eingeladen.

Es sei daran erinnert, dass gegen sie derzeit in Frankreich ein Gerichtsverfahren aufgrund des Verdachts der Terrorismusverherrlichung läuft. Rima Hassan äusserte zudem, dass das Vorgehen der als terroristische Organisation eingestuften Hamas legitim sei. Vor diesem Hintergrund wirft die Organisation eines informellen Austauschs im Bundeshaus mit einer Person, gegen die ein solches Verfahren läuft und die solche Äusserungen macht, zahlreiche Fragen auf

Diese verschiedenen Aspekte werfen ganz allgemein die Frage auf, inwieweit die Neutralität gewahrt wird und welches Bild solche Einladungen der Bevölkerung vermitteln.

Ich frage den Bundesrat:

• Inwieweit wird die Schweizer Neutralität berücksichtigt, wenn Personen empfangen werden, die in internationale Konflikte oder besonders polarisierende Debatten verwickelt sind?

• Wie kann sichergestellt werden, dass die Durchführung von Treffen im Bundeshaus nicht als politische oder ideologische Unterstützung für die empfangenen Personen ausgelegt wird?

• Beabsichtigt der Bundesrat, Rahmenbedingungen für den Empfang ausländischer Personen festzulegen, die auf internationaler Ebene Gegenstand heftiger Kontroversen sind?

• Die Verpflichtungen der Schweiz als neutraler Staat betreffen die militärische Unterstützung im Falle eines zwischenstaatlichen Konflikts. Die Einladung einer ausländischen Politikerin ins Parlament steht in keinem Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen.

• Das Parlament organisiert sich selbst. Gemäss Artikel 69 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10) wird das Hausrecht in den Ratssälen durch die Ratspräsidentinnen und Ratspräsidenten, das Hausrecht in den übrigen Räumlichkeiten der Bundesversammlung und der Parlamentsdienste durch die Verwaltungsdelegation ausgeübt.

• Für die Einreise internationaler Persönlichkeiten in die Schweiz gelten die üblichen Einreisebestimmungen für ausländische Staatsangehörige. Gemäss Artikel 67 Absatz 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) kann das Bundesamt für Polizei (fedpol) nach vorgängiger Anhörung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) zur Wahrung der inneren oder der äusseren Sicherheit der Schweiz gegenüber Ausländerinnen und Ausländern ein Einreiseverbot verhängen. Zu den Gefahren für die innere oder äussere Sicherheit zählen insbesondere Aktivitäten im Zusammenhang mit Terrorismus und gewalttätigem Extremismus. Das fedpol kann auf Antrag des NDB oder einer anderen Behörde, aber auch aufgrund eigener Feststellungen ein Verfahren einleiten. Falls die Ermittlungen zu dem Schluss führen, dass die innere oder äussere Sicherheit bedroht und die geplante Massnahme verhältnismässig ist, ordnet das fedpol systematisch ein Einreiseverbot an. Der heutige Rechtsrahmen ist folglich ausreichend.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.