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26.3548MotionEDIoffen

Transparente und verständliche Arzt- und Spitalrechnungen

eingereicht am 02.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)

Gesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, einheitliche Standards für Rechnungen im Gesundheitswesen zu entwickeln, die von allen Leistungserbringern, wie Spitälern, Ärzt:innen und ambulanten Zentren angewendet werden. Diese Standards sollen in Absprache mit betroffenen Akteuren (wie Kantone, Leistungserbringer, Patienten- und Konsumentenvertretungen) und der Wissenschaft erarbeitet werden. Dabei sollen klare und standardisierte Vorgaben zu Sprache, Struktur und Layout eingeführt werden, damit Patient:innen Rechnungen künftig leichter nachvollziehen und überprüfen können, ohne dass bei der Erfassung der Rechnungen zusätzlicher bürokratischer Mehraufwand entsteht.

Patient:innen stehen beim Erhalt von Rechnungen häufig vor der Herausforderung, Leistungen und Kosten zu verstehen und zu überprüfen. Rechnungen sind komplex, insbesondere wenn mehrere Akteure wie Spitäler, Ärzt:innen oder Labore beteiligt sind. Klare und standardisierte Rechnungen stärken Vertrauen, erhöhen Transparenz und Qualität und helfen Patient:innen, ihre Behandlungen nachzuvollziehen. Krankenkassen sollen stärker in die Kontrolle einbezogen werden, um die Korrektheit der Rechnungen sicherzustellen, nicht nur bei Verdacht auf Missbrauch. Das System als Ganzes profitiert, da die ganze Wertschöpfungskette im Gesundheitswesen Nutzen davon hat.

Bereits 2010 zeigte ein ZHAW-Report, dass Rechnungen ohne zusätzliche Erklärungen für Patient:innen unverständlich sind und Verbesserungen in Struktur und Sprache nötig wären. Mit der Ablösung von Tarmed durch Tardoc ergibt sich nun die Chance, Rechnungen verständlich und vergleichbar zu gestalten. Klar formulierte, logisch aufgebaute Rechnungen erhöhen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und stärken das Vertrauen der Patient:innen.

Vorschläge zur Umsetzung:

• Kurze Zusammenfassung (1–2 Sätze) in verständlicher Sprache, was gemacht wurde

• Vermeidung von Abkürzungen und Fachbegriffen; unvermeidbare Begriffe erläutern

• Gruppierung der Leistungen nach Kategorie (z. B. Konsultation, Labor, Medikamente, Operation)

• Chronologische Reihenfolge nach Behandlungserlebnis der Patient:innen

• Klare Unterscheidung zwischen zeitbasierten und nicht zeitbasierten Tarifpositionen

• Differenzierung KVG/privat

• Kontakthinweise: Adresse/-n für Nachfragen oder Meldungen einfach auffindbar, inkl. Frist für Reklamationen

Es gelten bereits rechtliche Vorgaben betreffend die Verständlichkeit von Rechnungen für Patientinnen und Patienten (Art. 42 Abs. 3 Bundesgesetz über die Krankenversicherung [KVG; SR 832.10]; Art. 59 Abs. 4 Verordnung über die Krankenversicherung [KVV; SR 832.102]) und es sind seitens der Akteure des Gesundheitswesens verschiedene Bestrebungen zur Verbesserung der Verständlichkeit und zur Standardisierung im Gange. Auch sind Leistungserbringer und Versicherer verpflichtet, bis Ende Juni 2028 einen gesamtschweizerisch einheitlichen Standard für die elektronische Übermittlung der Rechnungen zu vereinbaren; andernfalls wird der Bundesrat diesen Standard festlegen (vgl. Art. 42 Abs. 3ter KVG sowie Abs. 2 Übergangsbestimmungen zur KVG-Änderung vom 21. März 2025). Ausgehend davon ist der Bundesrat bereit zu prüfen, welche zusätzlichen Massnahmen zu ergreifen sind, um die Verständlichkeit der Rechnungen für Patientinnen und Patienten im Sinne der Motion weiter zu verbessern, ohne dass ein administrativer Mehraufwand entsteht.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Annahme

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.