Parlament / Geschäfte / 26.3556
Umsetzung der Motion 19.4562 zum Low Flight Network. Verzögerungen und fehlende Finanzierung
eingereicht am 03.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: StänderatIn Ständerat geplant (10.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Das Low Flight Network (LFN) ist ein Netzwerk gesicherter Tiefflugkorridore, das Helikoptern ermöglicht, nach Instrumentenflugregeln zu operieren. Es gewährleistet einen schnellen Zugang zu Spitälern und abgelegenen Gebieten und reduziert gleichzeitig Annullationen sowie Verzögerungen bei Rettungseinsätzen. Das LFN ist damit von zentraler Bedeutung für die Luftrettung, den Bevölkerungsschutz sowie die Krisen- und Katastrophenvorsorge der Schweiz. Die jüngsten Ereignisse in Crans-Montana haben zudem die Bedeutung eines funktionierenden und zuverlässigen LFN für Rettungs- und Einsatzflüge unter schwierigen Wetter- und Geländebedingungen erneut deutlich unterstrichen. Die Projektkosten werden auf rund 15 Mio. CHF geschätzt. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in Höhe von 1,5 bis 2,5 Mio. CHF, abhängig vom gewählten Berechnungsmodell und Leistungsumfang. Aktuell wird das LFN von der Rega (mit dem überwiegenden Anteil), der Luftwaffe und Skyguide finanziert.
Mit der Motion 19.4562 wurde der Bundesrat beauftragt, die geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und die Finanzierung des LFN sicherzustellen. Obwohl die Motion im Jahr 2020 sowohl vom Nationalrat als auch vom Ständerat angenommen wurde, ist die Umsetzung bis heute nicht abgeschlossen. In seinem Bericht zu Motionen und Postulaten für das Jahr 2025 verweist der Bundesrat auf Schwierigkeiten bei der Finanzierung, teilweise gesperrte Kredite sowie einen Ausbau des Projekts unter Einschränkungen. Derzeit liegen weder ein konsolidierter Zeitplan noch eine präzise Kostenschätzung öffentlich vor. Zudem wird auf der offiziellen Website des Parlaments ein Fortschrittsbericht zur Motion erwähnt, der jedoch nicht öffentlich zugänglich ist.
Das LFN gehört zu den wesentlichen Flugsicherungsdiensten, die von Skyguide erbracht werden, und stellt eine kritische nationale Infrastruktur dar. Durch seinen Beitrag zum LFN erfüllt Skyguide einen staatlich definierten öffentlichen Auftrag, der für die nationale Mobilität, die Sicherheit sowie die wirtschaftliche Kontinuität des Landes unerlässlich ist. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer verlässlichen und langfristig gesicherten Finanzierung des Projekts.
Angesichts der weiterhin offenen Fragen hinsichtlich Finanzierung und Umsetzung ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
• Warum ist die Umsetzung der Motion 19.4562 bis heute verzögert, und welche konkreten Faktoren sind dafür ausschlaggebend?
• Wer trägt aktuell die federführende Verantwortung für die Umsetzung des LFN innerhalb der Bundesverwaltung?
• Welche konkreten Massnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um die Umsetzung zu beschleunigen?
• Wann kann der Bundesrat einen verbindlichen Zeitplan für die Sicherstellung der Finanzierung sowie die vollständige Umsetzung des LFN vorlegen?
• Welche Risiken bestehen für die Luftrettung und den Bevölkerungsschutz, solange das LFN nicht vollständig umgesetzt ist?
Begründung
-
Stellungnahme des Bundesrates
1. Zur Umsetzung der Motion 19.4562 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gemeinsam mit dem Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) Vorarbeiten geleistet. Diese sollten die Finanzierung des Low Flight Network (LFN) regeln. Entsprechende Anpassungen auf Verordnungsstufe wurden im Jahr 2024 aufgrund der angespannten Situation bei den Bundesfinanzen zurückgestellt. Die durch den SVS angefragten Kantone waren nicht bereit, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Unabhängig davon wird das LFN jedoch seit Projektbeginn im Jahr 2015 laufend ausgebaut.
2. Die Gesamtkoordination des LFN liegt beim BAZL. Der Anschluss der zivilen Infrastrukturen ans LFN wird durch das BAZL verfügt. Für den Anschluss der militärischen Infrastrukturen ist die Military Aviation Authority (MAA) im VBS zuständig. Die Vorarbeiten zur Regelung der Finanzierung wurden durch das UVEK, das VBS sowie die Eidgenössische Finanzverwaltung getätigt.
3. Bestehende Prozesse zwischen den Projektpartnern Skyguide, Luftwaffe, Rega und dem Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz werden unter der Federführung des BAZL laufend angepasst. Seit 2020 wurden die Prüfverfahren im BAZL für den Anschluss einer zivilen Infrastruktur von rund sechs auf drei Monate nach Vorliegen eines vollständigen Antrags verkürzt. Die Implementierung in den komplexen Luftraum, die technische und operationelle Umsetzung sowie die Vermittlung zwischen den verschiedenen Interessensgruppen bleibt aufwendig, aber für einen sicheren Betrieb erforderlich. Seit Einreichen der Motion wurden zusätzlich zu den bereits angeschlossenen Zentrumsspitälern die Spitäler und militärischen Infrastrukturen in Nottwil, Luzern, St. Gallen, Aarau, Breitfeld, Frauenfeld sowie Interlaken ans LFN angeschlossen. Ebenso wurden zahlreiche Streckenabschnitte und Flugverfahren überprüft und optimiert. Aktuell werden jährlich rund 1 000 zivile sowie militärische Flüge auf dem LFN durchgeführt.
4. Der weitere Ausbau des LFN ist nicht primär von der Finanzierung abhängig. Seit Projektbeginn wird die Anbindung von zivilen Infrastrukturen durch die Rega finanziert, die Anbindung militärischer Infrastrukturen durch die Luftwaffe. Heute sind rund zwei Drittel des zu Projektbeginn definierten Netzes ausgebaut. Im Jahr 2027 wird der Bundesrat erneut prüfen, ob eine Finanzierung dem Bundeshaushalt möglich sein wird und welche Anteile die Kantone bzw. Nutzenden des Netzes übernehmen können.
5. Die Schweiz verfügt über ein leistungsfähiges Rettungssystem. Der Erfolg einer Rettung hängt vom Zusammenspiel verschiedener Akteure der Rettungskette ab – insbesondere auch von den bodengebundenen Rettungsdiensten. Das LFN-Netz wird an Tagen mit schlechtem Wetter bzw. schlechter Sicht beflogen und dient im zivilen Bereich primär dazu, Personen zwischen Spitälern zu verlegen. Jede zusätzliche Anbindung einer Infrastruktur stellt somit eine Verbesserung des Status quo dar. Das LFN soll primär kritische Infrastrukturen punktuell miteinander verbinden – es war nie als flächendeckendes Luftrettungsnetz vorgesehen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
