Parlament / Geschäfte / 26.3566
"Gesundheitsabgabe". Das Gutachten Hinny widerlegt den Bundesrat klar und deutlich. Was nun?
eingereicht am 04.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Tessiner Staatsrat hat ein Gutachten vorgelegt, das von Prof. Dr. Pascal Hinny, Ordinarius für Steuerrecht an der Universität Freiburg, verfasst wurde. Daraus geht hervor, dass die von Italien beschlossene „Gesundheitsabgabe“ für „ältere Grenzgängerinnen und Grenzgänger“ einen Verstoss gegen das Grenzgängerabkommen darstellt.
Das Gutachten Hinny widerlegt somit die jüngste Antwort (vom 20. Mai) des Bundesrats auf die Interpellation 26.3205.
Die „Gesundheitsabgabe“ ist für das Tessin an sich positiv: Sie erhöht die Steuerlast für Grenzgängerinnen und Grenzgänger und übt damit eine willkommene Anti-Dumping-Funktion aus. Das Ziel der Schweiz darf deshalb nicht darin bestehen, Italien daran zu hindern, diese Regelung anzuwenden. Vielmehr muss sie die Schweiz zu ihrem Vorteil nutzen, um die Höhe der Rückerstattungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu senken und es dem Tessin so zu ermöglichen, einen grösseren Anteil der Steuereinnahmen aus dem Grenzgängerverkehr im eigenen Gebiet zu behalten. Einnahmen, die dem Tessin ohne das Steuerabkommen mit Italien vollständig zustehen würden.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
• Wie bewertet der Bundesrat das Ergebnis des Gutachtens von Prof. Dr. Hinny, das die vom Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation 26.3205 vertretene Position klar widerlegt?
• Ist es das Ziel des Bundesrats, die Interessen des Tessins und der Schweiz zu verteidigen, oder will er jede Verdrehung in Kauf nehmen, um Schwierigkeiten mit Italien zu vermeiden, wie es der Tenor der Antwort auf die Interpellation 26.3205 nahezulegen scheint?
• Auf welche juristische Abklärungen hat sich der Bundesrat gestützt, wenn er behauptet, die „Gesundheitsabgabe“ stelle keinen Verstoss gegen das Steuerabkommen dar?
• Die Gesundheitsabgabe wird zwar noch nicht erhoben; die Rechtsgrundlage für ihre Einführung ist jedoch endgültig und rechtskräftig: Reicht dieser Umstand nicht bereits aus, um einen Verstoss gegen das Grenzgängerabkommen zu begründen, der zwangsläufig eine Reaktion seitens der Schweiz nach sich ziehen muss?
• Beabsichtigt der Bundesrat, sich in den zuständigen Gremien, auch im Schiedsverfahren mit Italien, dafür einzusetzen, dass die Gesundheitsabgabe – aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit dem Grenzgängerabkommen – zumindest zu einer Kürzung der Rückerstattungsbeträge für Grenzgängerinnen und Grenzgänger führt?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat die Ergebnisse des Rechtsgutachtens, das auf Verlangen der Regierung des Kantons Tessin erstellt wurde, zur Kenntnis genommen. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), die sachlich zuständige Behörde der Schweiz, hat eine Analyse durchgeführt, die durch eine externe Begutachtung bestätigt wurde. Diese kommt – entgegen dem Gutachten der Regierung des Kantons Tessin – zum Schluss, dass der «contributo sanitario» (die Abgabe an das italienische Gesundheitswesen) sowohl mit dem Doppelbesteuerungsabkommen von 1976 als auch mit dem Grenzgängerabkommen von 2020 vereinbar ist, zumindest auf Grundlage der aktuell bekannten rechtlichen Bestimmungen zum «contributo sanitario».
Der Bundesrat erwartet die Einhaltung der Vorgaben des Grenzgängerabkommens durch alle Betroffenen. Er bedauert den Entscheid der Tessiner Kantonsregierung vom 30. Juni 2026, einen Teil der aufgrund des Grenzgängerabkommens von 2020 geschuldeten Ausgleichszahlungen auszusetzen. Der Bundesrat wird unverändert den Dialog mit allen betroffenen Parteien führen und sich dafür einsetzen, Lösungen zu finden, die im Interesse der Schweiz und des Kantons Tessin sind. Vor diesem Hintergrund wurde zwischen der Schweiz und Italien ein runder Tisch zur Gesundheitsabgabe organisiert, an dem sich auch der Kanton Tessin beteiligt.
Der Bundesrat erwartet unabhängig davon und grundsätzlich, dass die Tessiner Regierung das Grenzgängerabkommen einhält. Es ist daran zu erinnern, dass ab Steuerjahr 2034 gemäss geltendem Grenzgängerabkommen der finanzielle Ausgleich seitens des Kantons Tessin an die italienischen Grenzgemeinden nicht mehr geschuldet ist.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
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