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26.3568InterpellationEFDoffen

Erhebliche Ineffizienz des NMTS-Systems für die LSVA. Steuerausfälle und Lücken bei den Grenzkontrollen

eingereicht am 04.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)

FinanzwesenVerkehrSteuer

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

In den letzten Jahren wurde das Verfahren zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) grundlegend überarbeitet. Dabei wurde auf das neue System NMTS (National Manual Toll Service) umgestellt. Diese Änderung führte zur Abkehr von einem Modell, das zuvor als zuverlässig und kaum zu umgehen galt und auf Zolldaten, der Überprüfung von Fahrzeugdaten (Gewicht, EURO-Klasse, zurückgelegte Kilometer) sowie Abgleichen über spezielle Infrastrukturen beruhte.

Verschiedenen Berichten von Branchenvertretern zufolge weist das derzeitige System jedoch gravierende operative und kontrolltechnische Mängel auf, was die konkrete Gefahr unrichtiger oder betrügerischer Angaben seitens der Fahrerinnen und Fahrer oder der Transportunternehmen mit sich bringt. Insbesondere stützt sich das neue Modell auf Selbstdeklarationen (auch über digitale Anwendungen), ohne dass den Behörden geeignete Instrumente zur sofortigen Überprüfung zur Verfügung stehen. Offenbar erschwert zudem die Möglichkeit, die gemeldeten Daten nach dem Verlassen des Schweizer Hoheitsgebiets zu ändern, die Kontrollen zusätzlich.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

• Wie beurteilt der Bundesrat derzeit die Wirksamkeit des NMTS-Systems im Vergleich zum früheren LSVA-System in Bezug auf Zuverlässigkeit, Kontrollen und Steuereinnahmen?

• Weshalb wurden die operativen Befugnisse der Zollbehörden bei den Kontrollen eingeschränkt? Und hält es der Bundesrat für angebracht, diesen Entscheid zu überdenken?

• Welche Rolle spielen derzeit private Betreiber bei der Verwaltung und Kontrolle des Systems, und wie werden Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Arbeit gewährleistet?

• Kann der Bundesrat bestätigen, dass es weiterhin zu Störungen der IT-Systeme kommt? Wann werden sie voraussichtlich voll einsatzfähig sein?

• Wie ist der Betriebsstatus des Scanners zur Kontrolle von Lastkraftwagen am Grenzübergang Chiasso, und wann ist dessen Wiederinbetriebnahme vorgesehen?

• Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das derzeitige System ein angemessenes Mass an Sicherheit und Kontrolle im Hinblick auf illegalen Handel (z. B. Drogen oder illegale Einwanderung) gewährleistet?

Mit dem System LSVA III wurde die Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) umfassend modernisiert. Das System basiert auf mehreren komplementären Erfassungsdiensten: den von privaten Anbietern angebotenen Diensten NETS (National Electronic Toll Service) bzw. EETS (European Electronic Toll Service) sowie dem vom Bund bereitgestellten Dienst NMTS (National Manual Toll Service).

Mit NMTS werden die Fahrzeugdaten und die geplante Kilometerleistung manuell im System deklariert. NMTS wird aktuell nur von rund fünf Prozent der ausländischen Fahrzeughaltenden genutzt. 95 Prozent der ausländischen sowie 100 Prozent der inländischen LSVA-pflichtigen Fahrzeuge nutzen die automatisierten Dienste NETS oder EETS.

Mit LSVA III wurden die Kontrollmöglichkeiten nicht reduziert, sondern weiterentwickelt. Statt hauptsächlich an den Grenzübergängen erfolgen die Kontrollen heute über das Erfassungssystem Strasse (ESTR). Grundlage dafür bilden die via stationäre und mobile Kamerasysteme erfassten Durchfahrten der abgabepflichtigen Fahrzeuge, die zentral durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ausgewertet und mit den über NETS, EETS oder NMTS deklarierten Fahrleistungsdaten abgeglichen werden. Dadurch werden Unregelmässigkeiten risikobasiert erkannt und können gezielt überprüft werden.

1. NMTS ist für die lückenlose Erhebung der LSVA ein wichtiges ergänzendes Instrument. Die erfassten Daten werden, wie die Daten der übrigen Erfassungsdienste, im LSVA-Erhebungssystem automatisch plausibilisiert und kontrolliert. Dem Bundesrat liegen keine Hinweise vor, dass NMTS die Datenerfassung verschlechtert, Kontrollen einschränkt oder systematische Einnahmenverluste verursacht.

2. Die operativen Kontrollkompetenzen des BAZG wurden nicht reduziert. Mit LSVA III wurden die Kontrollmöglichkeiten vielmehr erweitert. Die elektronische Datenerfassung, die stationären und mobilen Erfassungssysteme sowie die zentrale Auswertung der erhobenen Daten ermöglichen eine risikogerechtere und umfassendere Kontrolle als im bisherigen System. Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, den Systemwechsel in Frage zu stellen.

3. Private Anbieter haben bezüglich der Kontrolle der LSVA keine Aufgaben oder Verantwortungen. Die Veranlagung, Kontrolle und Durchsetzung der LSVA obliegt weiterhin ausschliesslich dem BAZG. Die Aufgaben der privaten Anbieter beschränken sich im Wesentlichen darauf, Erfassungsdienste bereitzustellen und die für die Veranlagung erforderlichen Fahrleistungsdaten an das BAZG zu übermitteln. Die Qualität und Zuverlässigkeit der Anbieter wird durch betriebliche Vorgaben, technische Zulassungsanforderungen sowie die Aufsicht durch das BAZG sichergestellt.

4. Das BAZG verfolgt die Systemstabilität laufend und nimmt bei Bedarf Optimierungen am neuen LSVA-Erhebungssystem vor. Bisher kam es zu keinen Funktionsstörungen, welche die Erhebung der LSVA gefährdet hätten.

5. Die Scanneranlage zur Kontrolle von Lastwagen am Grenzübergang Chiasso ist aktuell aufgrund eines technischen Defekts nicht betriebsfähig. Das weitere Vorgehen hinsichtlich der künftigen Nutzung wird durch das BAZG derzeit geprüft.

6. Wie erwähnt wurden die operativen Kontrollkompetenzen des BAZG nicht reduziert. Das BAZG ist nach wie vor an der Grenze sowie im Grenzraum präsent und kontrolliert risikobasiert und lageabhängig. Die verschiedenen Kontrollmittel ergänzen sich gegenseitig. Insgesamt gewährleistet das bestehende Kontrollsystem einen hohen Sicherheits- und Kontrollstandard bei der Bekämpfung des illegalen Waren- und Personenverkehrs.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 25.09.2026. Rohdaten

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