Parlament / Geschäfte / 26.3570

26.3570InterpellationEFDoffen

Die OECD-Mindeststeuer aufgeben

eingereicht am 04.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)

WirtschaftSteuer

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Die Stellungnahmen des Bundesrates zur Interpellation 25.3253 sowie zur Motion 23.4403, in denen Zweifel an der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz – einem der ersten Länder, die diese eingeführt haben – geäussert wurden, beruhigen.

Bereits am Weltwirtschaftsforum in Davos im vergangenen Jahr wies Bundesrätin Karin Keller-Sutter darauf hin, die Anwendung von Mindeststeuersätzen auf grosse internationale Konzerne habe zu einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit für den Wirtschaftsstandort Schweiz geführt. Der Direktor des Europäischen Observatoriums für Steuerfragen, Gabriel Zucman, hatte seinerseits erklärt, die OECD-Mindestbesteuerung hänge am Tropf.

Bekanntlich haben von den 147 Unterzeichnerstaaten nur etwa 60 die OECD-Mindestbesteuerung in Kraft gesetzt. Unter den Ländern, die dies nicht getan haben, stechen neben den BRICS-Staaten vor allem die USA hervor. Präsident Donald Trump hat nicht nur erklärt, die Vereinigten Staaten würden den Mindeststeuersatz nicht anwenden, sondern auch Vergeltungsmassnahmen gegen die Länder angekündigt, die extraterritoriale Steuern von US-Unternehmen erheben würden.

Mitte Mai kamen zwei neue Elemente hinzu:

• Aus dem Swiss Tax Report 2026 geht hervor, dass die Schweiz durch die Einführung von Mindeststeuersätzen gegenüber den USA benachteiligt ist.

• Zudem empfiehlt die Schweizerisch-Amerikanische Handelskammer, die globale Mindeststeuer aufzugeben. Dabei stützt sie sich auf eine Studie der Universität St. Gallen.

Daher frage ich den Bundesrat:

• Wie sieht die Bilanz der Umsetzung der globalen Mindeststeuer in der Schweiz aus?

• Wie steht der Bundesrat zu der Empfehlung der Schweizerisch-Amerikanischen Handelskammer, die sich auf eine Studie der Universität St. Gallen stützt, wonach die Schweiz die OECD-Mindestbesteuerung aufgeben sollte?

• Beabsichtigt der Bundesrat, diese Empfehlung ernsthaft zu prüfen?

• Welche Massnahmen sind vorgesehen, um den durch die globale Mindeststeuer verursachten Schaden für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu beheben, den auch Bundesrätin Keller-Sutter festgestellt hat?

Der Bundesrat hat die OECD/G20-Mindestbesteuerung in der Schweiz seit dem 1. Januar 2024 mittels nationaler Ergänzungssteuer (QDMTT) und seit dem 1. Januar 2025 zusätzlich mittels internationaler Ergänzungssteuer (IIR) teilweise umgesetzt. Dies stellt sicher, dass zusätzliche Steuererträge, die aufgrund der OECD/G20-Regeln ohnehin anfallen, soweit möglich in der Schweiz und nicht in anderen Staaten erhoben werden. Die entsprechende Mindestbesteuerungsverordnung des Bundesrats stützt sich auf die Verfassungsbestimmung, die Volk und Stände am 18. Juni 2023 deutlich gutgeheissen haben. Bis spätestens 2029 muss der Bundesrat zu Handen des Parlaments eine Vorlage zur Überführung dieser Verordnung in ein Gesetz verabschieden.

Zu Frage 1: Die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen, die Unternehmen und die Standortattraktivität der Schweiz sowie Handlungsoptionen können derzeit aufgrund der dynamischen internationalen Entwicklung noch nicht abschliessend beurteilt werden.

Zu Fragen 2 und 3: Der Bundesrat hat die von der Schweizerisch-Amerikanischen Handelskammer in Auftrag gegebene Studie zur Kenntnis genommen. Die internationalen Entwicklungen, insbesondere das sog. Side-by-Side-Paket, haben die Situation für US-Unternehmen verändert. Für Schweizer Unternehmen ist die Situation jedoch grundsätzlich unverändert. Ein Verzicht der Schweiz auf die Mindestbesteuerung würde sie daher ausländischen Steuerverfahren aussetzen und zusätzliche Steuererträge könnten von anderen Staaten abgeschöpft werden. Entsprechend teilt der Bundesrat die Schlussfolgerung der Studie nicht. Auch die Schweizer Wirtschaftsverbände, namentlich Economiesuisse und Swissholdings, lehnen einen Ausstieg aus der OECD/G20-Mindestbesteuerung in der kurzen Frist ab.

Der Bundesrat wird im Rahmen der anstehenden Arbeiten zur Gesetzesvorlage die von verschiedenen Akteuren eingebrachten Vorschläge prüfen.

Zu Frage 4: Die Handlungsoptionen werden in einem nächsten Schritt gemeinsam mit den Kantonen und unter Einbezug der Wirtschaft vertieft und ergebnisoffen geprüft. Erste Resultate dieser Vertiefung durch eine Arbeitsgruppe mit den Kantonen sollen bis anfangs 2027 vorliegen und dem Bundesrat als Grundlage dienen, um im ersten Halbjahr 2027 das weitere Vorgehen zu beschliessen (vgl. hierzu den Bericht des Bundesrats vom 19. Juni 2026 zum Postulat 23.3752 «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie»).

Wie der Bundesrat bereits mehrfach festgehalten hat, sollen auch mögliche Anpassungen im Unternehmenssteuerbereich zur Sicherung der Standortattraktivität im Rahmen der Vorlage zur Überführung der Verordnung in ein Gesetz erfolgen.

Bei diesen Arbeiten werden insbesondere die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung der Mindestbesteuerung in der Schweiz, die weitere internationale Entwicklung sowie mögliche Mindeststeuer-konforme Instrumente zur Förderung von Investitionen, Forschung, Entwicklung und Innovation berücksichtigt.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 25.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.