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Ein Pilotprojekt zur Auslagerung von Asylverfahren aufgleisen

eingereicht am 04.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

Internationale PolitikMigration

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, ein Pilotprojekt zur Auslagerung von Asylverfahren auszuarbeiten und umzusetzen. Die Auslagerung soll insbesondere durch die Beteiligung an einem Rückführungszentrum in einem sicheren Drittstaat oder durch die Schaffung einer ähnlichen Einrichtung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Partnerstaaten, vonstattengehen.

Die Europäische Union überarbeitet derzeit ihre Migrationspolitik umfassend. Zu den wichtigsten Elementen zählt die neue Rückführungsrichtlinie, über die sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat dieser Tage politisch geeinigt haben. Ziel ist es, die Verfahren zur Wegweisung von Personen, die keinen Aufenthaltsanspruch haben, effizienter und zügiger zu gestalten.

Zu den geplanten Massnahmen gehört die Möglichkeit, Rückführungszentren in Drittländern einzurichten. Dabei handelt es sich um ein innovatives Instrument, das darauf abzielt, den Vollzug von Wegweisungsverfügungen zu verbessern und die Anreize für irreguläre Einwanderung zu verringern.

Diese Debatte wird auch in der Schweiz schon seit Langem geführt: siehe beispielsweise die Motionen Quadri 21.3785 und 24.3628. Eine Studie, die vom Bundesrat in Auftrag gegeben und im April 2026 veröffentlicht wurde, kommt zum Schluss, die Auslagerung von Asylverfahren sei grundsätzlich realisierbar. Aus derselben Studie geht zudem hervor, dass bei Rückführungszentren in Drittländern die geforderten Standards in vielen Bereichen niedriger wären, wodurch diese Option leichter umsetzbar wäre als andere Formen der Auslagerung.

Angesichts dieser Schlussfolgerungen gibt es keinen Grund, sich darauf zu beschränken, etwaige Erfahrungen aus dem Ausland abzuwarten. Der Bundesrat hat erklärt, er wolle, sollten sich bei den europäischen Partnern erfolgreiche Modelle herauskristallisieren, eine Beteiligung oder eine eigenständige Umsetzung prüfen. Eine unnötig abwartende Haltung.

Die Schweiz könnte und sollte stattdessen eine aktive Rolle übernehmen und ein Pilotprojekt starten. Dieser Ansatz würde es ermöglichen, die Instrumente zu stärken, die dem Bund bei der Bewältigung der irregulären Migration und der Rückführungen zur Verfügung stehen.

Der Bundesrat hat seine Haltung zu Rückkehrzentren in Drittstaaten in den Stellungnahmen zu den folgenden drei Vorstössen im Mai 2026 festgehalten: Mo. FDP-Fraktion 26.3100 «Durchsetzung von Rücknahmen. Sanktionen und Drittstaatenlösungen»; Mo. Gössi 26.3244 «Schweizer Teilnahme an Return-Hub-Projekten» und Mo. Riner 26.3336 «Beteiligung der Schweiz an Rückkehrzentren in Drittstaaten». Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der drei Vorstösse.

In den Stellungnahmen zu den drei erwähnten Vorstössen wies der Bundesrat darauf hin, dass mit der Verabschiedung der neuen Rückkehr-Verordnung auf EU-Ebene die rechtliche Grundlage für die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten (Return Hubs) geschaffen wird. Diese Verordnung stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar, die die Schweiz übernehmen wird. Auch die Schweiz wird auf dieser Grundlage ihre gesetzlichen Grundlagen anpassen müssen. Die Schweiz hat nach der Notifizierung der neuen Rückkehr-Verordnung gemäss Schengen-Assoziierungsabkommen bis zu zwei Jahre Zeit, um die Verordnung ins nationale Recht umzusetzen und dies der EU mitzuteilen. Der Bundesrat erwartet eine Notifizierung im Oktober 2026.

Bisherige Externalisierungsvorhaben auf europäischer Ebene wurden bislang nicht umgesetzt oder sie haben sich als nicht effizient und sehr teuer erwiesen. Wie der Bundesrat im Rahmen seines Berichts von 15. April 2026 zum Postulat Caroni 23.4490 «Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland» dargelegt hat, wird er die Optionen einer Beteiligung aber prüfen, sollten entsprechende Projekte rechtskonform und nachhaltig umgesetzt werden. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass Externalisierungsansätze nationale Systeme ergänzen, jedoch nicht ersetzen können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ablehnung

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

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