Parlament / Geschäfte / 26.3640
Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und organisierter Kriminalität im Kryptobereich
eingereicht am 15.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: StänderatIn Ständerat geplant (10.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Die Konvergenz von organisierter Kriminalität, dschihadistischer Terrorfinanzierung und rechtsextremistischen Netzwerken nutzt zunehmend die Intransparenz dezentraler Finanzstrukturen. Als führender Krypto-Standort («Crypto Valley») trägt die Schweiz eine besondere internationale Verantwortung für die Integrität ihres Finanzplatzes.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
• Über welche technischen und personellen Kapazitäten zur Blockchain-Analyse (inkl. Wallet Clustering und Entity Attribution) verfügen die zuständigen Behörden heute?
• Wie koordinieren FEDPOL, MROS, die Staatsanwaltschaften und der NDB ihre Ermittlungen an der Schnittstelle von traditionellen Finanzströmen und Krypto-Assets?
• Sieht der Bundesrat Lücken in der bestehenden gesetzlichen Grundlage, die eine effektive Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung über Krypto-Assets erschweren?
• Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die institutionelle Zusammenarbeit der zuständigen Stellen in diesem Bereich zu stärken?
• Inwiefern beteiligt sich die Schweiz an internationalen Initiativen (FATF, Egmont Group) zur Bekämpfung illegaler Krypto-Finanzströme, und wo sieht er Handlungsbedarf?
Begründung
Punktuelle Ermittlungen reichen angesichts der wachsenden Nutzung von Krypto-Assets durch kriminelle und extremistische Akteure nicht mehr aus. Eine koordinierte, technologisch leistungsfähige staatliche Infrastruktur ist notwendig, um illegale Finanzströme systematisch zu unterbinden und den Schweizer Finanzplatz nachhaltig zu schützen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Gemäss der nationalen Risikoanalyse (NRA) «Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch Krypto Assets» (Januar 2024) verfügen die Schweizer Strafverfolgungsbehörden zunehmend über Zugänge zu Blockchain-Analysewerkzeugen. Die bei 27 Polizeibehörden durchgeführte Umfrage zeigt, dass mehr als die Hälfte solche Analyseinstrumente einsetzt, während ein grosser Teil indirekte Zugriffsmöglichkeiten hat (Stand: April 2023). Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes nutzen gemeinsam verschiedene Analysewerkzeuge wie zum Beispiel «TRM Forensics» oder «Chainalysis», um Transaktionen und Finanzflüsse im Zusammenhang mit Kryptowährungen effizient auszuwerten. Durch die Bündelung von Analyseergebnissen, Fachwissen und Ermittlungserkenntnissen wird das Verständnis von Kryptofinanzflüssen vertieft, die Verfahrenskoordination verbessert und die Identifizierung sowie Sicherstellung deliktsrelevanter Vermögenswerte unterstützt. Die Wirksamkeit solcher Instrumente hängt nicht allein von deren Verfügbarkeit ab. Insbesondere Off-Chain-Transaktionen, Second-Layer-Lösungen und fortschrittliche Verschleierungstechniken stellen weiterhin Herausforderungen dar.
2. Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) des Bundesamts für Polizei (fedpol) wird bei Erhalt einer Verdachtsmeldung eines Finanzintermediärs oder Informationen von ausländischen Partnerbehörden tätig. Sie analysiert die gemeldeten Sachverhalte und erstattet bei Vorliegen eines begründeten Verdachts eine Strafanzeige. Da die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen in der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden liegt, führen die kantonalen Staatsanwaltschaften sowie die Bundesanwaltschaft (BA) die Strafverfahren. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist für die nachrichtendienstliche Lagebeurteilung zu terroristischen und extremistischen Bedrohungen zuständig. Diesbezügliche Informationen und Erkenntnisse werden auf Gesuch hin sowie spontan zwischen den zuständigen Behörden geteilt. Im Koordinationsgremium TETRA (TErrorist TRAcking) arbeiten unter der Leitung von fedpol alle in die Terrorismusbekämpfung involvierten Behörden des Bundes sowie der Sicherheitsbehörden der Kantone zusammen.
3. Das Geldwäschereigesetz (GwG; SR 955.0) gilt technologieneutral und somit auch für alle Tätigkeiten von Finanzintermediären im Zusammenhang mit Krypto-Assets. Der Rechtsrahmen wurde in den vergangenen Jahren in Bezug auf Krypto-Assets gezielt weiterentwickelt. Allgemein bestehen Herausforderungen bei «unhosted» oder «self-hosted» Wallets, bei denen kein Finanzintermediär involviert ist und die geldwäschereirechtlichen Pflichten daher nicht greifen. Im Rahmen der NRA «Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch Krypto-Assets» (Januar 2024) wurden jedoch keine regulatorischen Lücken festgestellt. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG, SR 954.1) entsteht die Möglichkeit, die gesetzlichen Grundlagen zur Adressierung der Herausforderungen bei «unhosted» oder «self-hosted» Wallets weiter zu stärken.
Die Bundesanwaltschaft hat in mehreren Fällen Anklage wegen Terrorismusfinanzierung mittels Kryptotransaktionen erhoben, was die praktische Anwendbarkeit des bestehenden Rechtsrahmens zeigt. Derzeit liegen noch keine rechtskräftigen Urteile vor.
4. Die institutionelle Koordination erfolgt unter anderem über die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung (KGGT). Diese wird vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen geleitet. Mit der Umsetzung der Strategie des Bundesrates zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vom 20. März 2026 und der Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 19. Dezember 2025 soll die nationale Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden sowie mit den betroffenen privaten Akteuren verstärkt werden. Darüber hinaus sieht der Vorentwurf vom 22. Oktober 2025 zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG, SR 954.1) eine gesetzliche Grundlage für Pilotprojekte vor. Diese sollen neue Modelle des Informationsaustauschs zwischen Behörden und privaten Akteuren zur Prävention und Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung erproben und den Herausforderungen der Digitalisierung Rechnung tragen.
5. Die Schweiz ist Mitglied der Financial Action Task Force (FATF). Im Bereich der Krypto-Assets leitet sie als Co-Chair die Virtual Asset Contact Group, welche die Umsetzung der FATF-Standards für Krypto-Assets auf internationaler Ebene fördert. Der Bundesrat sieht insbesondere bei der weltweiten kohärenten Umsetzung der FATF-Standards Handlungsbedarf: Die Umsetzung ist international noch nicht vollständig erfolgt, was aufgrund der grenzüberschreitenden Natur von Krypto-Assets auch Auswirkungen auf die Schweiz hat. Die MROS ist als schweizerische Financial Intelligence Unit (FIU) Mitglied der Egmont Group. Diese ermöglicht den operativen Informationsaustausch zwischen den Meldestellen (FIU) ihrer Mitgliedstaaten und fördert den Aufbau von Fachwissen sowie den Austausch bewährter Verfahren. Die MROS ist zudem aktiv in der European Financial and Economic Crime Public-Private Partnership (EFIPPP), unter anderem in den Arbeitsgruppen zu Krypto-Assets und Terrorismusfinanzierung.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
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