Parlament / Geschäfte / 26.3769
Entwicklung der militärischen Auslandseinsätze der Schweiz
eingereicht am 18.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird eingeladen folgende Fragen zu beantworten:
• An welchen militärischen Auslandseinsätzen hat sich die Schweiz bisher beteiligt (inklusive Mandat, Rechtsgrundlage und Dauer der Einsätze)?
• Wie viele Angehörige der Armee waren in den einzelnen Einsätzen im jeweiligen Jahr beteiligt (aufgeschlüsselt nach Einsatz und Jahr)?
• Welche Gesamtkosten sind bei den einzelnen Einsätzen angefallen (bei laufenden Einsätzen bis 2026)?
• Wie haben sich die jährlichen Kosten der einzelnen Einsätze entwickelt (aufgeschlüsselt nach Einsatz und Jahr, nominal und real)?
• Wie setzen sich diese Kosten im Detail zusammen (insbesondere Personal-, Sach- und Infrastrukturkosten sowie Beiträge an internationale Organisationen)?
• Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro eingesetzte Person und Jahr je Einsatz?
• Aus welchen Budgetpositionen wurden die Einsätze finanziert?
• Welche finanziellen Mittel sind für die kommenden Jahre für militärische Auslandseinsätze vorgesehen?
• Wie beurteilt der Bundesrat den Nutzen der einzelnen Einsätze im Verhältnis zu den eingesetzten finanziellen Mitteln?
• Wie grenzt der Bundesrat militärische Auslandseinsätze gegenüber zivilen Instrumenten der internationalen Zusammenarbeit (insbesondere Entwicklungszusammenarbeit und zivile Friedensförderung) ab?
• Inwiefern verfolgen die einzelnen Einsätze primär militärische sicherheitspolitische Ziele, und inwiefern erfüllen sie Aufgaben, die auch im Rahmen ziviler Instrumente wahrgenommen werden könnten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Beitrag zur Erhaltung des Friedens ist einer der drei verfassungsmässigen Aufgaben der Schweizer Armee (Art. 58 Abs. 2 BV, SR 101). Militärische Friedensförderungseinsätze benötigen ein Mandat der UNO oder der OSZE (Art. 66 Abs. 1 des Militärgesetzes, MG, SR 510.10). Die einzige Ausnahme bildet der Einsatz in Korea, der auf dem Waffenstillstandsabkommen vom 27. Juli 1953 und der daraus hervorgegangenen Neutralen Überwachungskommission für den Waffenstillstand in Korea (NNSC) basiert. Zudem braucht jeder Friedensförderungseinsatz einen Beschluss des Bundesrates bzw. des Parlaments (Art. 66b MG). Weltweit befinden sich derzeit rund 300 Frauen und Männer im Einsatz. Sie sind aktuell in über einem Dutzend Missionen in Europa, Afrika und Asien im Einsatz. Seit 1953 waren Schweizerinnen und Schweizer in Korea, Namibia, Naher Osten, Westsahara, Bosnien-Herzegowina/Kroatien, Georgien, Tadschikistan, Nordmazedonien, Österreich, Kosovo, Demokratische Republik Kongo, Äthiopien/Eritrea, Afghanistan, Ghana, Nepal, Burundi, USA, Südsudan, Syrien, Mali, Kenia, Kaschmir, Tunesien/Libyen, Moldau, Mozambik und Sudan im Einsatz.
2. Seit mehr als 70 Jahren leisteten über 15’000 Angestellte zugunsten dieses Armeeauftrags in unterschiedlichen Missionen weltweit einen Einsatz, wobei diese für die Dauer der Dienstleistung einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Detailliertere Angaben bedürfen aufwändiger Abklärungen und können nicht im Rahmen einer Beantwortung einer Interpellation gemacht werden.
3.+4. Zwischen 2010 und 2025 variieren die jährlichen Gesamtkosten der Einsätze zwischen 48 Millionen und 66 Millionen Franken. Ein Vergleich zwischen den verschiedenen Einsätzen ist nicht aussagekräftig, da bestimmte Einsätze wie die KFOR den Einsatz von mehreren hundert Personen erfordern, während andere Einsätze einzelne Personen erfordern. Zudem, da ausschliesslich Freiwillige unter Vertrag in den Friedensförderungsdienst entsendet werden, können innerhalb der gleichen Mission auch massgebliche Schwankungen entstehen.
5. Zwischen 2010 und 2025 variierte der jährliche Sachaufwand der Einsätze zwischen 10 Millionen und 14 Millionen Franken. Die Gesamtpersonalkosten lagen zwischen 37 und 52 Millionen Franken. Je nach Mission werden die Infrastrukturkosten von der Mission selbst getragen. Wenn dies nicht der Fall ist, sind sie Teil des Sachaufwands. Die Beiträge an internationale Organisationen werden vom EDA im Rahmen der Aussenpolitik finanziert.
6. Was die laufenden Einsätze betrifft, liegen die Kosten pro eingesetzte Person je nach Einsatz und Standort zwischen 76’000 und 300’000 Franken.
7.+8. Aus dem Gesamtbudget der Armee werden jährlich circa 70 Millionen Franken auf Grundlage von Bundesratsbeschlüssen/Bundesbeschlüssen der militärische Friedensförderung zugewiesen. Die Finanzmittel entwickeln sich voraussichtlich für die Folgejahre wie folgt: etwa 73 Millionen Franken im Jahr 2027 und etwa 71 Millionen Franken von 2028 bis 2030.
9. Die Schweiz signalisiert durch ihr Engagement Solidarität und Bereitschaft, einen Beitrag für die internationale Sicherheit zu leisten. Militärische Friedensförderungseinsätze tragen zur Eindämmung von Krisenherden vor Ort bei, deren Auswirkungen die Sicherheit der Schweiz beeinträchtigen können. Solche Einsätze tragen ebenfalls zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit bei. Die Armee kann ihre Fähigkeiten, die Zweckmässigkeit ihrer Verfahren und die Qualität ihrer Ausbildung direkt im Einsatz überprüfen und von den Erfahrungen aus den Einsätzen und von anderen Streitkräften profitieren. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat überzeugt, dass der Nutzen von Friedensförderungseinsätzen die eingesetzten finanziellen militärischen Mittel übersteigt.
10. Der Gesetzgeber hat diese Unterscheidung festgelegt. Die Rechtsgrundlagen sind dementsprechend nicht dieselben: Für den militärischen Friedensförderungsdienst gelten die Bestimmungen des Militärgesetzes, für die zivile Friedensförderung gilt das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (SR 193.9) und für die Entwicklungszusammenarbeit das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0).
11. Zivile und Militärische Friedensförderungseinsätze verfolgen immer aussen- und sicherheitspolitische Ziele. Beide Ansätze sind komplementär: Die zivilen Einsätze unterstützen in erster Linie den langfristigen Aufbau eines Landes. Eine militärische Präsenz kann aber dazu beitragen eine Gewalteskalation zu verhindern und ermöglicht im Bedarfsfall eine Intervention.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
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