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26.3779InterpellationEDIoffen

Extremer Kostenanstieg in der Krankenversicherung. Wie lange noch?

eingereicht am 18.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)

Beschäftigung und ArbeitGesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

• Wie hoch war der jährliche Prozentsatz folgender Indikatoren seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG):• das durchschnittliche Kostenwachstum der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)?

• die durchschnittliche Inflationsrate?

• das durchschnittliche Lohnwachstum?

• das durchschnittliche Wachstum der AHV-Renten?

• Hält der Bundesrat es für wirtschaftlich tragbar, dass die OKP-Kosten weiterhin deutlich schneller steigen als die Löhne und die Renten?

• Wie viele Milliarden Schweizer Franken hätten die Versicherten und Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einsparen können, wenn die OKP-Kosten seit Einführung des KVG nicht schneller gestiegen wären als: a) die Inflationsrate und b) das durchschnittliche Lohnwachstum?

• Wie steht der Bundesrat zur Kritik von Expertinnen und Experten, wonach die OKP-Kosten häufig stark gestiegen sind, auch in Jahren, die von sinkenden Preisen oder einem geringen – oder gar keinem – Lohnwachstum geprägt waren? Teilt der Bundesrat diese Einschätzung? Wenn ja, wie erklärt er sich eine solche Situation? Wenn nein, wie widerlegt er diese Einschätzung?

• Gibt es aus Sicht des Bundesrates eine Schwelle, ab der die OKP-Kostenentwicklung als wirtschaftlich nachteilig anzusehen ist? a. Wenn ja, in welchem Zeitraum könnte dieser Schwellenwert erreicht werden, wenn die Kosten weiterhin gleich schnell steigen? b. Wenn ja, welche Massnahmen kann der Bundesrat von sich aus ergreifen, um Abhilfe zu schaffen? c. Wenn ja, welche Massnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gesetzgebers? d. Wenn nein, wie begründet der Bundesrat seine Auffassung, dass diese nachteilige Situation nicht eintreten wird?

1. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) trat am 1. Januar 1996 in Kraft. Die aktuellsten verfügbaren Daten liegen für 2024 vor.

Zeitraum

Indikator

Bezugsgrösse

Durchschnittliche jährliche Wachstumsrate

Datengrundlage

1996 - 2024

Obligatorische Krankenpflegeversicherung

Bruttoleistungen pro versicherte Person (Nettoleistungen + Kostenbeteiligung)

3,6 Prozent

Statistik der obligatorischen Krankenversicherung

1996 -2024

Teuerung

LIK Totalindex

0,6 Prozent

Landesindex der Konsumentenpreise

1996 - 2024

Lohnentwicklung

Nominallohnindex

1,0 Prozent

Schweizerischer Lohnindex

1996 - 2024

AHV

Altersrente

Durchschnittliche Altersrente pro Personen mit Wohnsitz CH

0,9 Prozent

AHV Statistik

2. und 4. Das gesundheitspolitische Hauptziel des Bundesrats ist die Sicherstellung einer finanziell tragbaren und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Er hat in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen zur Kostendämpfung und zur Qualitätsentwicklung getroffen. Die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» sah vor, dass der Kostenanstieg in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) einen bestimmten, von der Lohnentwicklung und dem Wirtschaftswachstum abhängigen Höchstwert nicht mehr überschreiten darf. Diese Initiative wurde jedoch von Volk und Parlament abgelehnt. Die Kostenentwicklung lässt sich nicht allein anhand der Lohn- und Rentenentwicklung beurteilen. Weitere Faktoren, wie der medizinische Fortschritt oder die Alterung der Bevölkerung, rechtfertigen einen Kostenanstieg. Diese wurden daher bei der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Initiative berücksichtigt, der die Festlegung von Kostenzielen in der OKP vorsieht.

3. Die Kosten der OKP (ohne kantonalen Finanzierungsanteil via Steuern) hätten sich im Jahr 2024 auf ca. 14,7 Milliarden Franken belaufen, wenn sie gleich schnell wie die Inflation gestiegen wären. Sie würden etwa 17 Milliarden Franken erreichen, wenn ihr Wachstum demjenigen der Nominallöhne gefolgt wäre. Zur Erinnerung: Die Kosten der OKP beliefen sich 1996 auf 12,5 Milliarden Franken. Da die im Jahr 2024 ermittelten effektiven Kosten bei 42,2 Milliarden Franken liegen, würden die daraus resultierenden Einsparungen somit etwa 27 Milliarden Franken (wenn die Kosten der Entwicklung der Teuerung gefolgt wären) bzw. 25 Milliarden Franken (wenn die Kosten der Entwicklung der Nominallöhne gefolgt wären) betragen. In diesen Summen ist die von den Kantonen mit Steuergeldern geleistete Finanzierung der Gesundheitsinfrastruktur nicht enthalten.

5. Die Kosten des Gesundheitswesens relativ zum Bruttoinlandprodukt (BIP, zu laufenden Preisen) sind gemäss dem Legislaturindikator «Kosten des Gesundheitswesens in Prozent des BIP» des Bundesamtes für Statistik (BFS) zwischen 1996 und 2024 von 9,0% auf 11,8% gestiegen. Die Gesundheitskosten müssen in einem umfassenderen volkswirtschaftlichen Zusammenhang betrachtet werden. In einer wachsenden Wirtschaft entwickeln sich auch die verschiedenen Branchen weiter und profitieren von dieser Dynamik. Der Gesundheitssektor bildet dabei keine Ausnahme. Er ist ein wichtiger Arbeitgeber und trägt somit zum wirtschaftlichen Wohlstand des Landes bei. Gleichzeitig stellen die Gesundheitsausgaben eine finanzielle Belastung für die Haushalte dar, insbesondere durch die Krankenkassenprämien und die bei Behandlungen anfallenden Restkosten. Diese Entwicklung wird dann problematisch, wenn ein Sektor einen wachsenden Anteil der wirtschaftlichen Ressourcen zum Nachteil anderer Sektoren beansprucht oder wenn die dadurch verursachte finanzielle Belastung für einen Teil der Bevölkerung kaum noch tragbar ist. Es ist jedoch nicht möglich, einen allgemeingültigen Schwellenwert festzulegen, ab dem diese Situation kritisch wird, da dieser Wert je nach wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen des einzelnen Haushalts variiert.

Der Bundesrat ist bestrebt, das Kostenwachstum in der OKP durch verschiedene Strukturreformen einzudämmen. Zu den wichtigsten beschlossenen oder bereits in Umsetzung befindlichen Massnahmen zählen die ersten beiden Massnahmenpakete zur Kostendämpfung, die Einführung der einheitlichen Finanzierung der Leistungen ab 2028 sowie die Festlegung von Kostenzielen für den Zeitraum 2028–2031. Ergänzend dazu verfügen der Bundesrat und die Kantone über Instrumente, mit denen die finanzielle Belastung der am stärksten betroffenen Haushalte gemildert werden kann. Dazu gehört insbesondere die individuelle Prämienverbilligung. Am 1. Januar 2026 trat der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» in Kraft. Neu müssen die Kantone einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung leisten. Diese Mechanismen tragen dazu bei, den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu sichern und zu verhindern, dass die Last der Gesundheitskosten für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu hoch wird.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

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