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26.3781MotionEJPDoffen

Nichteintreten auf Asylgesuche von straffälligen Asylsuchenden

eingereicht am 18.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

SicherheitspolitikStrafrechtMigration

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, wonach straffällig gewordenen Asylsuchenden kein Asylstatus gewährt wird.

Die Schweiz gewährt jenen Personen Schutz, die vor Verfolgung fliehen und die Regeln unseres Rechtsstaates einhalten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Personen, die in der Schweiz Straftaten begehen, den Asylstatus erhalten.

Die Kriminalstatistiken zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Straftaten von Asylsuchenden begangen wird. Diese Situation schürt in der Bevölkerung ein Gefühl des Unverständnisses und untergräbt das Vertrauen in unser Asylsystem.

Mit der vorliegenden Motion soll der Grundsatz gestärkt werden, wonach die Gewährung des Asylstatus auch die Einhaltung der Gesetze des Aufnahmelandes voraussetzt. Straffällig gewordene Asylsuchende sollen deshalb keinen Asylstatus mehr erhalten. Ist die Wegweisung aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen nicht unmittelbar möglich, so kann eine vorläufige Aufnahme erwogen werden, bis die Wegweisung erfolgen kann.

Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, dass gegen Kriminalität auch bei Asylsuchenden konsequent vorzugehen ist.

Wie er in der Stellungnahme zur gleichlautenden Motion Buffat 24.3431 «Nichteintreten auf Asylgesuche von straffälligen Asylsuchenden» ausgeführt hat, sind die rechtlichen Mittel bereits vorhanden, um straffälligen Asylsuchenden den Asylstatus nicht zu gewähren. Der Nationalrat hat die Motion 24.3431 am 18. März 2026 abgelehnt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ablehnung

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.