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26.3789InterpellationEDIoffen

Kaufkraft zum Nachteil der Schweiz

eingereicht am 18.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (09.09.2026)

WirtschaftGesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Während rund 15 Jahren hat der Pharmaverband Interpharma gemeinsam mit dem ehemaligen Krankenkassenverband Santésuisse einen Preisvergleich zwischen in- und ausländischen Medikamenten durchgeführt. Dabei wurden nie „kaufkraftbereinigte“ Preise miteinander verglichen. Im Rahmen der Diskussion über mögliche Anpassungen der Preisgestaltung für Arzneimittel in den Vereinigten Staaten taucht nun plötzlich die Forderung nach einer zusätzlichen Anpassung an die Kaufkraft auf.

• Ist dem Bundesrat bekannt, ob Pharmaunternehmen ihre Arzneimittel auf den internationalen Märkten generell unter Berücksichtigung der Kaufkraft anbieten oder nicht?

• Stimmt es etwa nicht, dass gemäss W.A.I.T.-Studie, einem Indikator der Pharmabranche, Länder mit geringerer Kaufkraft überhaupt nicht mit lebensrettenden Medikamenten versorgt werden?

• Interpharma veröffentlicht mittlerweile kaufkraftbereinigte Preisvergleiche mit dem Ausland für das Jahr 2024, allerdings mit veralteten Fabrikabgabepreisen und überholten Wechselkursen (1.01 Fr./Euro und 0.963 Fr./Euro). Zahlt die Schweiz auf der Grundlage der aktuellen Wechselkurse – selbst unter Berücksichtigung der Kaufkraft – nicht bereits heute ausreichend hohe Preise für den Warenkorb international gehandelter Güter (Medikamente, Elektronik usw.)?

• Wie sieht die Situation bei anderen international gehandelten Gütern aus, die staatlich reguliert oder vom Staat erworben werden? Zahlt die Schweiz, unter Berücksichtigung der Kaufkraft, deutlich höhere Preise als andere Länder?

1. Dem Bundesrat sind keine Staaten bekannt, die bei der Arzneimittelpreisfestsetzung die Kaufkraft als Preisbildungsfaktor mitberücksichtigen. Der in den meisten Ländern angewendete Auslandpreisvergleich basiert auf Fabrikabgabepreisen der Pharmaunternehmen. Arzneimittel sind international gehandelte Güter; lokal kaufkraftrelevante Elemente wie Lagerung, Vertrieb oder Abgabe sind im Auslandpreisvergleich nicht enthalten. Die Schweiz berücksichtigt die Kaufkraft aber bereits heute insofern, als im Auslandpreisvergleich Länder mit hoher Kaufkraft und wichtige Pharmastandorte (AT, BE, DK, DE, FI, FR, GB, NL, SE) einbezogen werden und im therapeutischen Quervergleich nur Schweizer Preise herangezogen werden. Während die Schweiz den Durchschnitt der Vergleichsländer verwendet, nutzen andere Länder teilweise restriktivere Kriterien (z.B. die tiefsten Preise). Eine umfassende Kaufkraftkorrektur, wie sie die US-Modelle teilweise vorsehen – mittels Anwendung kaufkraftbereinigter Wechselkurse und unter Berücksichtigung von BIP/Kopf-Unterschieden –würde den Druck verstärken, die Schweizer Medikamentenpreise losgelöst vom wirtschaftlichen Preis stark zu erhöhen.

2. Im EFPIA W.A.I.T.-Indicator liegt die Schweiz bei der Geschwindigkeit zwischen Zulassung und Vergütung an zweiter Stelle und bei der Verfügbarkeit neuer Arzneimittel mit 128 von 168 Substanzen an vierter Stelle. Der EU27-Durchschnitt beträgt 68. Am Ende der Rangliste, teilweise mit unter 10 Substanzen, liegen Länder mit tieferer Kaufkraft (z.B. BA, LT, MK, RO, RS, TR). Das deutet darauf hin, dass die Pharmaindustrie den Ländern ihre Produkte generell nicht zu kostengünstigeren, der Kaufkraft entsprechenden Preisen anbietet. Der Index enthält keine Nutzenbewertung, weshalb unklar bleibt, welche Arzneimittel tatsächlich einen relevanten Zusatznutzen und klinischen Bedarf aufweisen (vgl. Ip. 26.3540 Müller Damian «Zugang und Kosten Medikamente. Fakten schaffen»).

3. Auch die Preisniveauindizes des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen, dass die Preisunterschiede zwischen der Schweiz und der EU zu einem grossen Teil strukturelle Ursachen haben. Insgesamt liegt das Preisniveau in der Schweiz gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) rund 55 bis 60 Prozent über dem Durchschnitt der EU. Der Hauptgrund dafür sind nicht handelbare Dienstleistungen, etwa Wohnen, Gastronomie und persönliche Dienstleistungen. Bei stationären Gesundheitsdienstleistungen liegt das Preisniveau in der Schweiz beispielsweise 221 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Bei international handelbaren Gütern wie Elektronik, Fahrzeugen und Maschinen sind die Preisunterschiede dagegen deutlich geringer. Hier liegen die Preise in der Schweiz häufig nahe am europäischen Durchschnitt, typischerweise etwa 5 Prozent darunter bis 15 Prozent darüber. Für Medikamente weist das BFS keinen separaten Preisindex aus.

Gemäss BFS basieren allgemeine Indizes zur internationalen Kaufkraftbereinigung also auf einem breiten Warenkorb und spiegeln daher die spezifischen Preisbildungsmechanismen von Medikamenten nicht angemessen wider. Sie können zu Verzerrungen führen. Die von Interpharma vorgenommenen kaufkraftbereinigten Vergleiche sind entsprechend nur eingeschränkt belastbar und die verwendeten Wechselkursannahmen basieren zudem teilweise auf veralteten Referenzwerten (z.B. 1.01 CHF/EUR gegenüber einem aktuellen Niveau von rund 0.92 CHF/EUR).

Der Bundesrat stellt fest, dass die Schweiz bereits heute im europäischen Vergleich die höchsten Medikamentenpreise sowie die höchsten Pro-Kopf-Kosten der Sozialversicherungen aufweist (vgl. OECD – Health at a Glance 2025). Dies wurde auch durch die Auslandpreisvergleiche von Interpharma und santésuisse bestätigt (vgl. interpharma.ch/blog/medienmitteilung-auslandpreisvergleich-medikamente-preisdifferenz-zum-ausland-nimmt-zu-markante-unterschiede-bei-generika-und-biosimilars). Für Arzneimittel als international gehandelte Güter bezahlt die Schweiz – selbst unter Berücksichtigung der Kaufkraft – im europäischen Vergleich sehr hohe Preise und Kosten.

4. Bei staatlich beschafften international gehandelten Gütern (z. B. Fahrzeuge, IT-Systeme, Rüstungsgüter oder Energieinfrastruktur) erfolgt die Beschaffung in der Regel über Ausschreibungen und zu Marktpreisen. Diese Preise orientieren sich an internationalen Beschaffungsmärkten und nicht an der Kaufkraft einzelner Länder. Dem Bundesrat liegt keine Evidenz vor, die auf systematische kaufkraftbereinigte Preisunterschiede zwischen der Schweiz und anderen europäischen Ländern bei solchen Gütern hindeuten würde.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

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