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26.3796InterpellationWBFoffen

Mandat Kellerhals Carrard / Intrum. Massive Externalisierung, fehlender Wettbewerb und Gefahr der Umgehung von Transparenzvorschriften

eingereicht am 18.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)

StaatspolitikWirtschaftFinanzwesen

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

In seiner Stellungnahme zur Interpellation 26.3024 bestätigt der Bundesrat, dass Kellerhals Carrard (KC) nur Missbrauchsverdachtsfälle bearbeitet und das Inkasso Aufgabe der Intrum AG ist. Dass keine öffentliche Ausschreibung stattgefunden hat, rechtfertigt er mit dem privatrechtlichen Status der Bürgschaftsorganisationen.

Die konsultierten Dossiers zeigen allerdings, dass die Anwältinnen und Anwälte von KC die Zahlungsbefehle im Namen des Gläubigers selbst erlassen und somit de facto Inkassotätigkeiten ausüben. Bis Ende März 2026 hatte KC 74,6 Millionen Franken für 258 539 Stunden in Rechnung gestellt. Zusammen mit anderen Dienstleistungserbringenden belaufen sich die Wiedereingänge auf 136 Millionen Franken, während rund 1,1 Milliarden noch ausstehend sind und mehr als 6000 Strafanzeigen eingereicht wurden.

Faktisch wird das von KC und Intrum ausgeführte Mandat weitgehend aus öffentlichen Mitteln finanziert, ohne echten Wettbewerb oder vollständige Vertragstransparenz.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

• Wie rechtfertigt er, dass ein Mandat, für das KC mehr als 74 Millionen Franken an Honoraren erhalten hat und das schlussendlich durch den Bund finanziert wird, ohne öffentliche Ausschreibung und ohne dokumentiertes Wettbewerbsverfahren vergeben wurde?

• Hält er es für akzeptabel, dass private Dienstleistungsanbieter, die ohne öffentliche Ausschreibung ausgewählt wurden, bei der Kontrolle, der Strafverfolgung und in der Praxis auch bei der Eintreibung eine quasi-hoheitliche Funktion ausüben, ohne dass die Öffentlichkeit Zugang zu den detaillierten Verträgen oder den Leistungsindikatoren hat?

• Kann er Angaben dazu veröffentlichen, wie viele Fälle KC bearbeitet hat, wie diese ausgegangen sind (Einstellung, Vergleich, Rückzahlung, Verurteilung) und wie hoch die durchschnittlichen Kosten pro Fall und pro wieder eingetriebenem Franken waren?

• Wie beurteilt er aus Sicht der Verhältnismässigkeit die Schaffung eines Dispositivs, das für einen Betrag von mehr als 1,1 Milliarden Franken und die Einreichung von über 6000 Strafanzeigen zuständig ist, ohne dass es einen spezifischen Mechanismus für gutgläubige Schuldnerinnen und Schuldner oder Unternehmen in Schwierigkeiten gibt?

• Beabsichtigt er, den rechtlichen Rahmen so anzupassen, dass jedes Mandat, das über einen bestimmten Schwellenwert hinausgeht und mehrheitlich aus Bundesmitteln finanziert wird, Mindestanforderungen hinsichtlich Wettbewerb, Transparenz und parlamentarischer Kontrolle erfüllen muss?

• Ist er bereit, die wesentlichen Elemente der mit KC, Intrum und den anderen Dienstleistungserbringenden abgeschlossenen Verträge öffentlich zu machen, um das Vertrauen in die Bewirtschaftung der Covid-19-Kredite zu stärken? Ich danke dem Bundesrat schon im Voraus für seine Antworten.

Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Golay Roger 26.3024 ausgeführt hat, ist die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard (KC) nur in bestimmten Fällen für die Eintreibung zuständig, nämlich dann, wenn ein Hinweis auf Missbrauch vorliegt oder das rechtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Anwältinnen und Anwälte von KC erlassen keine Zahlungsbefehle.

• Die Bürgschaftsorganisationen sind privatrechtliche Organisationen, die nicht dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) unterstellt sind. Um die ordnungsgemässe Verwendung der öffentlichen Gelder zu gewährleisten, hat das SECO vor der Auftragserteilung an KC eine Marktkonformitätsprüfung der Preise von KC durchgeführt (s. Stellungnahmen zu den Ip Golay Roger 26.3024 und Dandrès 26.3335).

• Die Dienstleistungsanbieter der Bürgschaftsorganisationen üben keine hoheitlichen oder quasi-hoheitlichen Funktionen aus. Sie nutzen die bestehenden Rechtswege, um ihren Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Bundes zu erfüllen. Was die Transparenz betrifft, veröffentlicht das SECO auf der Plattform EasyGov (https://covid19.easygov.swiss/de/) alle aktuellen Informationen zur Umsetzung des Covid-19-Kreditprogramms, einschliesslich der Angaben zu Missbrauchsfällen und Strafverfahren. Die Leistungsindikatoren sind somit jederzeit verfügbar.

• Die Missbrauchsbekämpfung ist eine Aufgabe, die entweder von den Bürgschaftsorganisationen oder von KC oder von beiden zusammen übernommen wird. Aus diesem Grund werden die Daten in aggregierter Form auf EasyGov veröffentlicht. Bis Ende Juni 2026 wurden gestützt auf Missbrauchsverdachtsmeldungen 12 715 Fälle abgeschlossen; 2 431 Fälle sind noch in Abklärung, während für 3 280 Fälle ein Strafverfahren läuft. Die Ergebnisse der Missbrauchsverdachtsfälle sind auf EasyGov verfügbar. Die Kosten und die Wiedereingänge im Zusammenhang mit der Missbrauchsbekämpfung lassen sich nicht eindeutig von denjenigen der Forderungsbewirtschaftung abgrenzen. So reicht oft bereits die Androhung einer Strafanzeige durch KC aus, damit die Kreditnehmer den Kredit zurückzahlen.

• Der Bundesrat weist die Behauptung zurück, dass es beim Dispositiv zur Missbrauchsbekämpfung keinen spezifischen Mechanismus für gutgläubige Schuldnerinnen und Schuldner oder Unternehmen in Schwierigkeiten gebe. Wie in seiner Stellungnahme zur Interpellation Golay Roger 26.3024 dargelegt, besteht das vorrangige Ziel der Missbrauchsbekämpfung darin, öffentliche Gelder zurückzufordern. Es wird nicht systematisch, sondern nur als Ultima Ratio Strafanzeige erstattet. Ziel ist ein gutes Gleichgewicht zwischen Sanktionen gegen Missbrauchstäter und den Kosten für die Strafverfolgung zulasten der Steuerzahlenden zu erreichen. Das System erfüllt somit den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Schliesslich führt die Missbrauchsbekämpfung zu höheren Wiedereingängen als sie kostet.

• Der Bundesrat hält den geltenden Rechtsrahmen für angemessen. Das Parlament hat 2019 eine Totalrevision des BöB verabschiedet, die seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist.

• Wie in der Stellungnahme zur Interpellation Dandrès 26.3335 ausgeführt, ist es nicht üblich, dass der Bundesrat den Inhalt von Verträgen veröffentlicht oder private Organisationen dazu auffordert, dies zu tun. Gemäss dem Öffentlichkeitsgesetz (SR 152.3) kann bei den zuständigen Stellen jedoch ein Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten eingereicht werden.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.