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26.3804PostulatUVEKerledigt

Verkehrssicherheit älterer Fahrzeuglenkender erhöhen

eingereicht am 18.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (31.08.2026)

Soziale FragenVerkehr

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 31.08.2026KommissionZurückgezogen

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit älterer Fahrzeuglenkenden verbessert werden kann. Der Bericht soll dabei folgende Punkte prüfen: - Anreize für freiwillige Fahrkurse ab einem gewissen Alter (z.B. Sensibilisierung, Gutscheine)

- Obligatorische Kurse oder Praxistests

- Stufenweise Einschränkungen (z.B. nur Tagfahrten, kein Autobahnfahren)

- Potenzial von Fahrassistenzsystemen

Die Gesellschaft wird immer älter. Mit zunehmendem Alter nehmen verkehrsmedizinische Einschränkungen wie beispielsweise mangelndes Sehvermögen oder Hirnleistungstörungen deutlich zu; die Einschätzung von Distanzen und Geschwindigkeiten wird schwieriger. 2025 verursachten über 70jährige Fahrzeuglenkende mehr Unfälle als Junglenkerinnen und Junglenker zwischen 18 und 24 Jahren. Die obligatorische medizinische Fahrtauglichkeitsprüfung ist breit akzeptiert und hilft seit den 1970er-Jahren mit, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, aber sie hat auch Grenzen. So prüft sie nur die Fahreignung. Gemäss Art. 14 SVP ist aber auch die Fahrkompetenz eine Voraussetzung für die Zulassung zum Strassenverkehr.

Für die Sensibilisierung älterer Fahrzeuglenkenden werden regelmässig Informations- und Präventionskampagnen durchgeführt. Freiwillige Fahr- und Sensibilisierungskurse, die sich gezielt an Seniorinnen und Senioren richten, werden bereits heute von verschiedenen Akteuren und Fachorganisationen breit angeboten und aktiv kommuniziert. Entsprechende Fahrkurse werden vom Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) finanziell unterstützt.

Das geltende Recht sieht bereits heute vor, dass die kantonale Behörde bei der zweijährlichen verkehrsmedizinischen Untersuchung von über 75-Jährigen eine Kontrollfahrt anordnen kann, wenn das Untersuchungsergebnis hinsichtlich der Fahreignung unklar ist (Art. 15d Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes [SVG; SR 741.01] i. V. m. Art. 5j Abs. 2 der Verkehrszulassungsverordnung [VZV; SR 741.51]). Der Bundesrat verweist hierzu auch auf seine Stellungnahme vom 26. April 2023 zum Postulat 23.3367 Schlatter «Verkehrssicherheit erhöhen durch eine Verbesserung der Fahrtauglichkeitsprüfung bei älteren Fahrzeuglenkenden».

Die Möglichkeit, die Fahrberechtigung abgestuft einzuschränken, besteht ebenfalls bereits. Die kantonale Behörde kann den Führerausweis von Personen, welche die medizinischen Mindestanforderungen nicht mehr vollständig erfüllen, örtlich (bestimmter Rayon), auf bestimmte Strassentypen, zeitlich (z.B. nur tagsüber) oder auf bestimmte Fahrzeugarten beschränken, statt ihn ganz zu entziehen (Art. 34 Abs. 1 VZV).

Für die Erhöhung der Verkehrssicherheit ist das Potenzial moderner Fahrassistenzsysteme bedeutend. Sie können Fahrzeuglenkende unter anderem beim Einhalten der Geschwindigkeit, beim Spurhalten oder beim Erkennen von Gefahren unterstützen und dadurch altersbedingte Einschränkungen teilweise kompensieren. Im Dezember 2023 hat der Bundesrat für neue Fahrzeuge zahlreiche Fahrassistenzsysteme für obligatorisch erklärt.

Insgesamt besteht bereits heute ein abgestuftes System aus medizinischer Abklärung, der Möglichkeit einer Kontrollfahrt sowie der Beschränkung des Führerausweises. Hinzu kommen freiwillige Weiterbildungsangebote und Präventionskampagnen. Die Motorfahrzeugversicherungen haben in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, freiwillige Weiterbildungen mit Prämiensenkungen zu belohnen. Dieser Anreiz wird aber von den Versicherungen noch nicht forciert.

Der Bundesrat erwartet von einem Bericht keine neuen Erkenntnisse.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Ablehnung

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.