Parlament / Geschäfte / 26.3806

26.3806MotionEJPDoffen

Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative). Der Bundesrat sollte das Anliegen der starken Minderheit ernst nehmen

eingereicht am 18.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

EuropapolitikSoziale FragenBeschäftigung und ArbeitMigration

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Eine Haupterkenntnis aus den hohen Werten, die von der Minderheit in der Abstimmung am 14. Juni erzielt wurden, ist der klare Wille eines grossen Teils der Bevölkerung, dass die Schweiz die negativen Folgen der Einwanderung wirksamer bekämpfen muss, indem sie den Sozialtourismus eindämmt, die Familienzusammenführung massiv einschränkt und das Chaos im Asylwesen beendet. Der Bundesrat wird beauftragt, alle Massnahmen zu ergreifen, die nötig sind, um diese Ziele zu erreichen.

Die demografische Entwicklung bereitet den Schweizerinnen und Schweizern Sorgen. Gewiss: Es herrschte mehrheitlich Einigkeit darüber – und dies wurde als vorrangig angesehen –, dass die Schweiz weiterhin von qualifizierten ausländischen Arbeitskräften, die zudem grösstenteils aus Europa stammen, profitieren können soll. Es ist der Bevölkerung zudem auch ein Anliegen, den Wohlstand des Landes zu wahren und somit das Wachstum nicht zu bremsen. Einem grossen Teil der Bevölkerung – vermutlich der Mehrheit – erschien es jedoch auch wichtig, dass gegen Missbräuche und die negativen Folgen der Einwanderung vorgegangen wird: Sozialtourismus, missbräuchliche Familienzusammenführung und Chaos im Asylwesen.

Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» wurde durch 54,8 Prozent der Stimmbevölkerung sowie eine Mehrheit der Kantone klar abgelehnt. Die Stimmbevölkerung ist damit der Abstimmungsempfehlung von Parlament und Bundesrat gefolgt. Aufgrund der am 6. August 2026 veröffentlichten VOX- Analyse hält der Bundesrat fest, dass die Beweggründe für eine Annahme der Initiative u. a. ganz allgemein die Zuwanderung und damit zusammenhängende Folgen des Bevölkerungswachstums betrafen. Der Bundesrat hält zudem fest, dass rund acht Prozent aller ausländischen Personen, die zwischen 2014 und 2023 in die Schweiz eingewandert waren und Ende 2024 noch hier lebten, als Asylsuchende gekommen waren. Weitere sechs Prozent waren Schutzsuchende aus der Ukraine. Der Asylbereich macht somit einen kleinen Anteil der Gesamtzuwanderung aus (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 26.3263 Gaillard Benoît «Allfällige Umsetzung der Nachhaltigkeits-Initiative »). Wie vor der Abstimmung festgehalten, erfolgt die Zuwanderung in die Schweiz in erster Linie in den Arbeitsmarkt.

Was die Herausforderungen im Asylbereich betrifft, geht der Bund diese im Rahmen der Asylstrategie in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden aktiv an.

Für den Familiennachzug ausserhalb des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (FZA, SR 0.142.112.681) gelten bereits strenge Regeln. Eine massive Einschränkung wäre kaum umsetzbar, ohne gegen die durch die Bundesverfassung (BV, SR 101) und das Völkerrecht garantierten Grundrechte zu verstossen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ablehnung

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.