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26.3846InterpellationUVEKoffen

Inwiefern steht der Bundesrat, der die PFAS zur Anwendung zulässt, in der Verantwortung gegenüber Kantonen, Gemeinden und Steuerzahlenden?

eingereicht am 18.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)

UmweltLandwirtschaftGesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Auf meine Frage 26.7595 schreibt der Bundesrat zur PFAS-Krise sowie den damit verbundenen Herausforderungen für Kantone, Gemeinden und Private, er sei «sich der Belastungsproblematik bewusst».

Laut Bericht zum Postulat 22.4585 Moser will er «einen Aktionsplan lancieren, um die Belastungen von Mensch und Umwelt durch PFAS und andere langlebige Stoffe so weit wie möglich zu vermeiden und bereits bestehende Belastungen nicht weiter zu erhöhen.» Den Aktionsplan will er bis Ende 2027 publizieren (26.7491).

Im Postulatsbericht schreibt er: «Die Erarbeitung des Aktionsplans und dessen Umsetzung wird ohne zusätzliche Ressourcen erfolgen. […] Mittel- bis langfristig wird die Umsetzung des Aktionsplans bei den PFAS-bezogenen Gesundheits- und Sanierungskosten zu Einsparungen führen oder zumindest eine weitere Zunahme vermindern.»

Inzwischen hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Einstufung von Trifluoressigsäure (TFA) als vermutlich reproduktionstoxisch beim Menschen bekanntgegeben. Laut Bundesrat tritt TFA flächendeckend im Schweizer Grundwasser auf, in 100- bis 1000-fach höheren Konzentrationen als die übrigen PFAS.

• Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass sich die Herausforderungen und finanziellen Belastungen in Zusammenhang mit PFAS für viele Kantone, Gemeinden und insbesondere deren Wasserversorger nach einer Einstufung von TFA als reproduktionstoxisch der Klasse 1B vervielfachen könnten (siehe Chlorothalonil)? Wenn ja, was bedeutet das konkret? Wenn nein, welcher Meinung ist er und warum?

• Inwiefern sieht der Bundesrat, der ja PFAS zur Anwendung zulässt unter der Voraussetzung, dass aus ihrer Anwendung keine negativen Effekte für die Bevölkerung erwachsen können, sich für diese Krise in

der Verantwortung?

• Ist der Bundesrat der Meinung, er müsse seine aktuelle Zulassungspolitik überprüfen? Wenn ja, inwiefern und bis wann? Wenn nein, warum nicht?

• Wie will der Bundesrat die Belastungen von Mensch und Umwelt durch PFAS und andere problematische Stoffe konkret vermeiden und bereits bestehende Belastungen nicht weiter erhöhen, wenn er in seinem Bericht schreibt: «Die Erarbeitung des Aktionsplans und dessen Umsetzung wird ohne zusätzliche Ressourcen erfolgen, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Erfordernisses zur Entlastung des Bundeshaushalts»?

1. Die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgeschlagene Einstufung von Trifluoressigsäure (TFA) als reproduktionstoxisch der Klasse 1B hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Kantone, Gemeinden oder Wasserversorger. Der Bund verfolgt die laufenden Arbeiten zu TFA in der Europäischen Union (EU) aufmerksam. Er wird auf Basis der Resultate und in Abstimmung mit allfälligen Rechtsanpassungen der EU prüfen, ob ein TFA-Höchstwert für Trinkwasser in der Schweiz einzuführen ist. Für Wasserversorger entstünden Kosten, wenn ein solcher Höchstwert im Trinkwasser nicht eingehalten würde. Im Bericht «Verunreinigung des Trinkwassers mit Chlorothalonil. Wie reagieren und wie die nötigen Sanierungen finanzieren?» vom 29. Januar 2025 in Erfüllung des Postulates 20.4087 Clivaz Christophe wurde zusätzlich zur Entfernung von Chlorothalonil eine Variante zur Entfernung von 20 PFAS abgeschätzt. Die Entfernung dieser PFAS stellt eine grosse Herausforderung dar; PFAS sollen nur dann entfernt werden, wenn Höchstwertüberschreitungen vorliegen und keine anderen Massnahmen ergriffen werden können. Der oben erwähnte Bericht kommt zum Schluss, dass das derzeitige System der Verantwortung und Finanzierung zwischen Wasserversorgern, Gemeinden, Kantonen und dem Bund nicht geändert werden soll. Diese Schlussfolgerung gilt auch für die mit TFA einhergehenden Herausforderungen.

2. bis 4. Der Bundesrat anerkennt, dass PFAS‑Belastungen eine Herausforderung für Gemeinden, Kantone und Private darstellen. Er setzt insbesondere auf die Reduktion von PFAS an der Quelle sowie gezielte Unterstützungsmassnahmen für betroffene Akteure. Gleichzeitig orientiert sich die Schweiz an internationalen, insbesondere europäischen Regelungen, um wirksame und wirtschaftlich tragbare Lösungen sicherzustellen.

Der Bundesrat hat die aus heutiger Sicht bedenklichsten PFAS bereits in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) geregelt. Über weitere Beschränkungen wird er voraussichtlich Ende 2026 im Rahmen des Verordnungspaketes Umwelt Herbst 2026 entscheiden. Darüber hinaus ist in der EU eine umfassende PFAS-Beschränkung in Arbeit, welche 2027 in Kraft treten könnte. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit eine Übernahme prüfen.

Für PFAS, für die die ChemRRV keine Verbote enthält, gelten zudem die Grundsätze der Selbstkontrolle nach Artikel 5 des Chemikaliengesetzes (ChemG; SR 813.1) und nach Artikel 26 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG; SR 814.01). Gemäss diesen müssen die Hersteller und Importeure beurteilen, ob die Stoffe oder Zubereitungen das Leben oder die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährden können.

Weiter will der Bundesrat einen Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien, insbesondere PFAS, lancieren. Er hat das UVEK beauftragt, ihm bis Ende 2027 einen solchen Aktionsplan vorzulegen. Wie im Bericht in Erfüllung des Postulats 22.4585 Moser «Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien» festgehalten, müssen Bund und Kantone aufgrund ihrer begrenzten Mittel Prioritäten setzen und jene Massnahmen gegen langlebige Chemikalien zuerst angehen, die für Mensch und Wirtschaft die Risiken am meisten reduzieren.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

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