Parlament / Geschäfte / 26.3895

26.3895InterpellationUVEKoffen

Braucht es gesetzliche Grundlagen für den effizienten Ressourcenverbrauch von Rechenzentren?

eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)

WirtschaftMedien und KommunikationEnergie

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Rechenzentren verbrauchten in der Schweiz 2024 rund 2,1 Terawattstunden Strom – 3,6 Prozent des gesamtschweizerischen Verbrauchs. Laut dem Kurzbericht des Bundesamts für Energie (EnergieSchweiz / TEP Energy, Mai 2026) wird bis 2030 ein Anstieg auf 2,5 bis 3,2 Terawattstunden erwartet, im Hochszenario auf 3,5 Terawattstunden. Das entspräche einem Plus von 70 Prozent gegenüber heute. Dieselbe Studie zeigt ein ungenutztes Energieeffizienzpotenzial von rund 38 Prozent des aktuellen Verbrauchs, namentlich bei unternehmensinternen Rechenzentren. Für Haushalte und Industrie gelten verbindliche Effizienzvorschriften, für Rechenzentren fehlt ein vergleichbarer Rahmen. Deutschland hat 2023 mit dem Energieeffizienzgesetz verbindliche Pflichten eingeführt, die EU arbeitet an gleichwertigen Vorgaben.

• Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung des Stromverbrauchs von Rechenzentren im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und die energiepolitischen Ziele der Schweiz?

• Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um das ausgewiesene Effizienzpotenzial von 38 Prozent in Schweizer Rechenzentren zu realisieren?

• Ist der Bundesrat bereit, verbindliche Transparenzpflichten für den Strom- und Wasserverbrauch grösserer Rechenzentren einzuführen?

• Wie verhindert der Bundesrat, dass die Schweiz aufgrund fehlender Regulierung zum regulatorischen Ausweichstandort für energieintensive Rechenzentren wird?

• Plant der Bundesrat, Vorgaben zur Nutzung von Abwärme und zum Bezug erneuerbarer Energie für Rechenzentren zu erlassen – und wenn nicht, weshalb nicht?

1. Der Bericht des Bundesamts für Energie (BFE) zeigt auf, dass die zunehmende Zahl von Rechenzentren zu einem Anstieg des Stromverbrauchs führt. Dieser fällt in der Schweiz jedoch weniger stark aus als in den Vereinigten Staaten oder in europäischen Städten wie Frankfurt, London, Amsterdam, Paris oder Dublin, die eine hohe Dichte an Rechenzentren aufweisen. Der Bundesrat wird in seiner Stellungnahme zum Postulat 24.4679 Fivaz «Stellt der Stromverbrauch der künstlichen Intelligenz eine Gefahr für die Energiestrategie 2050 dar?» näher auf die Entwicklung des Stromverbrauchs von Rechenzentren in Bezug auf die Versorgungssicherheit und die energiepolitischen Ziele der Schweiz eingehen.

2. Aus der Studie vom Mai 2026 geht hervor, dass die Energieeffizienz von Rechenzentren seit 2019 deutlich gesteigert wurde. Dazu beigetragen haben insbesondere die höhere Energieeffizienz moderner IT-Geräte sowie die Verlagerung von unternehmensinternen Serverräumen und Rechenzentren hin zu Colocation-Zentren und Cloud-Diensten. Bei Letzteren machen die Energiekosten in der Regel einen erheblichen Anteil der Betriebskosten aus, weshalb Massnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen. Weitere Effizienzgewinne können auch mithilfe der bereits bestehenden politischen Instrumente erzielt werden. Dazu gehören auf kantonaler Ebene die Gebäudevorschriften sowie die Vorgaben für Grossverbraucher und auf Bundesebene die Effizienzanforderungen an elektrische Geräte, insbesondere Server, Ventilatoren und Transformatoren, sowie die Förderung von freiwilligen Massnahmen der Branche über die Programme ProKilowatt und EnergieSchweiz. Die Energieversorger können im Rahmen ihrer jährlichen Energieeffizienzziele spezifische Dienstleistungen erbringen.

3. und 4. Grundsätzlich sind die Kantone dafür zuständig, energetische Anforderungen an Grossverbraucher und Gebäude sowie die Vorgaben zum Wasserverbrauch zu definieren. Zudem legt der schweizerische Rechtsrahmen bereits energetische Anforderungen fest, die auch für den nachhaltigen Bau und Betrieb von Rechenzentren gelten. Kantone und Gemeinden können ihre Vorschriften ausserdem verschärfen, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit besonders energieintensiven Infrastrukturen zu begegnen. Dies ermöglicht auch die Angleichung an internationale Standards.

5. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 23.3020 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) «Nutzung von Abwärme in grossen Mengen» gelangt der Bundesrat zur Einschätzung, eine direkte Pflicht zur Abwärmenutzung im Bundesrecht erscheine aufgrund fehlender verfassungsrechtlicher Kompetenz nicht möglich. Was eine allfällige Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien betrifft, so sieht das geltende Stromversorgungsgesetz vor, dass Grossverbraucher ihren Stromlieferanten frei wählen können.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.