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Photovoltaik-Potenzial der Bahninfrastruktur konsequent nutzen

eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)

VerkehrEnergie

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen, regulatorischen, finanziellen und eigentümerseitigen Voraussetzungen zu schaffen, damit geeignete Flächen der Bahninfrastruktur von SBB und weiteren konzessionierten Eisenbahnunternehmen systematisch für die Stromproduktion aus Photovoltaik genutzt werden.

Die SBB hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Stromproduktion aus Photovoltaik bis 2040 deutlich auszubauen. Gleichzeitig zeigt sich, dass auf zahlreichen bestehenden und neu erstellten Infrastrukturbauten weiterhin keine Photovoltaikanlagen installiert werden.

Gemäss Auskunft der SBB werden in den nächsten Jahren weiterhin Perrondächer ohne Photovoltaikanlagen erstellt oder saniert, weil die Integration bislang nicht Teil des Standardprozesses war. Zudem werden Nachrüstungen bestehender Dächer häufig als wirtschaftlich nicht sinnvoll beurteilt. Dies führt dazu, dass grosse geeignete Flächen während Jahrzehnten ungenutzt bleiben.

Die Bahninfrastruktur verfügt schweizweit über erhebliche Potenziale für die dezentrale Stromproduktion. Die Nutzung dieser Flächen verursacht keine zusätzlichen Landschaftseingriffe und steht grundsätzlich nicht in Konkurrenz zu anderen Nutzungen. Gerade im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und die Ziele der Energiestrategie des Bundes ist es nicht nachvollziehbar, wenn geeignete Infrastrukturbauten über ihre gesamte Lebensdauer hinweg ungenutzt bleiben.

Der Bund als Eigentümer der SBB soll deshalb sicherstellen, dass das vorhandene Potenzial konsequent und vorausschauend erschlossen wird.

Per 1. Januar 2025 sind die neuen Art. 45a und 45b des Energiegesetzes (EnG) in Kraft getreten. Diese sehen eine allgemeine Pflicht zur Nutzung der Sonnenergie bei neuen Gebäuden ab 300 m2 sowie für bundesnahe Betriebe, wie die SBB, eine solaraktive Ausrüstung vor. In Einklang mit diesen gesetzlichen Anpassungen wurden die Finanzierungsmöglichkeiten für Photovoltaik-Anlagen (PV) der Infrastrukturbetreiberinnen ausgeweitet. Damit wurden die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Potentiale erst kürzlich verbessert. Die positive Wirkung dieser veränderten Rahmenbedingungen wird sich in den nächsten Jahren zeigen.

Die Eidgenössischen Räte haben am 25. September 2025 die Motion Munz 22.3953 "Beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Photovoltaikanlagen auf Infrastrukturanlagen" angenommen und den Bundesrat mit dessen Umsetzung beauftragt. Im Fokus der Umsetzung der Motion steht die Nutzung von Infrastrukturanlagen des Bundes (insbesondere Nationalstrassen, Eisenbahnanlagen oder Flugplätze) für die Photovoltaik und die Vereinfachung bzw. Beschleunigung von Verfahren. Es wird vertieft geprüft, wie für solche Anlagen bürokratische Hürden gesenkt und die regulatorischen Rahmenbedingungen verbessert werden können.

Weitere Anpassungen, um die Nutzung der PV-Potentiale zu erhöhen, sind daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ablehnung

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.