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Wie kommen wir aus der Krise der Überproduktion von Schweizer Schweinefleisch?
eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Handelt es sich bei der Überproduktion von Schweinefleisch in der Schweiz um ein Marktversagen? Wenn ja, was sind die wichtigsten Gründe dafür? Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Rolle spielt dabei der Import von Schweinefleisch und Schweinefleisch-Erzeugnissen aus dem Ausland?
3. Welche Lösungen sieht der Bundesrat, welche erachtet er als fair und nachhaltig?
4. Unterstützt er die Schweinebäuerinnen und -bauern bei der Lösungsfindung?
5. In den Niederlanden wurde der Schweinebestand mittels freiwilliger Ausstiegsprogramme drastisch reduziert, auch, um die massive Stickstoffbelastung und den Ammoniak-Ausstoss der Landwirtschaft zu senken. Sieht der Bundesrat für eine solche Massnahme Potential, in der aktuellen Schweinefleisch-Krise? Falls ja, wie geht er vor? Falls nein, wieso nicht?
6. Aktuell wirbt ein Schweizer Grossverteiler mit einem Preis von 9.50 CHF pro Kilo Schweizer Schweinskoteletts (50%-Preis). Ein Kilo Gruyère kostet derweilen 22.70 CHF. Wie will der Bundesrat künftig für mehr Preisgerechtigkeit und Kostenwahrheit sorgen?
7. Wie will er im Rahmen der AP 2030+ dafür sorgen, dass eine solche Krise verhindert werden kann?
Begründung
Die aktuelle Überproduktion von Schweinefleisch macht Bäuerinnen und Bauern in der Schweiz zu schaffen. SRF schrieb im März 2026, der durchschnittliche Preis für Schlachtschweine sei um 27 Prozent gefallen. «Die Züchter in der Schweiz produzieren jede Woche 53'000 Schlachtschweine. Ideal für einen fairen Preis wären 44'000 Schweine.» Der Schweizerische Schweinezucht- und Schweineproduzentenverband Suisseporc wollte Züchterinnen und Züchter deshalb mit finanziellen Anreizen zum Aufhören bewegen. Die Idee zu dieser freiwilligen Massnahme wurde am 27. Mai 2026 von der Basis des Verbandes knapp verworfen, der Preis für Schweinefleisch dürfte also weiter sinken.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Aus Sicht des Bundesrates stellt die aktuelle Situation auf dem Schweinemarkt kein Marktversagen dar. Vielmehr besteht derzeit ein Überangebot. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einerseits steigt die Produktivität in der Schweinehaltung aufgrund von Zuchtfortschritten und effizienterer Fütterung und tierfreundlicherer Haltung seit Jahren kontinuierlich. Andererseits sind sowohl der Pro-Kopf-Konsum als auch der Gesamtkonsum von Schweinefleisch seit längerer Zeit rückläufig. Überlagert wird dies durch den «Schweinezyklus», d.h. die aufgrund von Trächtigkeits- und Mastdauer verzögerte Reduktion des aktuell bestehenden Überangebots der Ferkel- und Mastschweineproduktion. Die unzureichende Erfassung der Ferkelgeburten erschweren aus Sicht der Fleischbranche die Erstellung verlässlicher Produktionsprognosen zusätzlich.
2. Der Import von Schweinefleisch und Schweinefleisch-Erzeugnissen aus dem Ausland spielt in der aktuellen Situation keine Rolle, da der Inlandanteil am Gesamtkonsum über 92 Prozent beträgt. Hauptursache an der aktuellen Überproduktion ist die inländische Produktions- und Nachfragentwicklung.
3-7. Mit der Agrarpolitik 2002 (AP 2002) wurde ab dem Jahr 1999 die Preispolitik von der Einkommenspolitik getrennt. Staatlich festgelegte Mengenvorgaben, wie beispielsweise Produktionsquoten und Absatzgarantien, wurden weitgehend abgebaut, um die Landwirtschaft stärker am Markt auszurichten. Aus Sicht des Bundesrates ist eine Rückkehr zu staatlichen Preisstützungen und Mengensteuerungen keine Option. Für den Bundesrat ist das gute Funktionieren der Agrarmärkte wichtig. Im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ (AP30+) soll mit einem gezielten Ausbau der Marktbeobachtung und der Selbsthilfemassnahmen die Position der Landwirtschaftsbetriebe auf dem Markt gestärkt werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich im dritten Quartal 2026 entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung geben.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
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