Parlament / Geschäfte / 26.3947
Für eine bessere Erkennung und Prävention von Suiziden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt
eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der den Handlungsbedarf zur Prävention von Suiziden und Suizidversuchen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt untersucht. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte geprüft werden:
1. Die Verbesserung der Erkennung und Dokumentation von Suiziden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, insbesondere durch eine gezieltere Abstimmung von Polizei- und Gesundheitsdaten;
2. die Stärkung der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, Strafverfolgungsbehörden und Fachpersonen an vorderster Front hinsichtlich der Erkennung und Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei der Bearbeitung von Suizidfällen;
3. die Einführung von Sensibilisierungsmassnahmen zur wirksameren Prävention von Suiziden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt und zur Förderung der Meldung entsprechender Fälle.
Begründung
Häusliche Gewalt hat besonders schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Betroffenen und geht mit einem erheblichen Suizidrisiko einher. Jüngere Studien aus dem Vereinigten Königreich haben diese Problematik aufgezeigt, indem sie polizeiliche Daten zu häuslicher Gewalt mit Daten zu Suiziden abgeglichen haben. Die Studien zeigen, dass Suizide im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt unzureichend erfasst werden und Lücken bei den Präventionsmassnahmen bestehen.
In seiner Antwort auf die Interpellation 26.3106 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass Suizide im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt anhand der in der Schweiz verfügbaren Daten nicht erfasst werden können. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die polizeilichen Statistiken zur häuslichen Gewalt nicht mit den Gesundheitsdaten zu Suiziden verknüpft sind. Dadurch ist es schwierig, das Ausmass des Phänomens abzuschätzen und geeignete Präventionsmassnahmen auszuarbeiten. Eine verbesserte Koordination zwischen den betroffenen Behörden sollte deshalb geprüft werden. Ein vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegebener Bericht empfiehlt, die Erfassung von Suiziden zu verbessern, insbesondere durch eine verstärkte Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte, die Todesfälle bescheinigen.
Auch die Ausbildung von Fachpersonen, die bei Untersuchungen zu den Ursachen eines Suizids beigezogen werden, und eine verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung sind notwendig, um die Meldung von Fällen häuslicher Gewalt zu fördern, die mit einem Suizid in Zusammenhang stehen könnten. Eine verbesserte Erkennung solcher Fälle würde den Schutz der Betroffenen stärken und zugleich zu einem besseren Verständnis dieses nach wie vor wenig bekannten Phänomens beitragen.
Stellungnahme des Bundesrates
Häusliche Gewalt kann zu psychischen Belastungen und suizidalem Erleben und Verhalten führen. Dies bestätigt die Forschung; häusliche Gewalt ist daher im Nationalen Aktionsplan Suizidprävention des Bundes als Risikofaktor (www.bag.admin.ch > Politik & Gesetze > Nationale Gesundheitspolitik > Politische Aktionspläne > Übersicht > Aktionsplan Suizidprävention)) abgebildet. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Suizide in aller Regel nicht auf einzelne Risikofaktoren zurückzuführen sind. Sie sind meist die Folge von komplexen individuellen und sozialen Faktoren.
Die im Postulat vorgeschlagenen Bildungsangebote zu häuslicher Gewalt für Berufsgruppen wie Polizei, Medizin und Recht sowie allgemeine Sensibilisierungsmassnahmen erachtet der Bundesrat als sehr wichtig. Hierzu laufen bereits diverse Aktivitäten. Die vorgeschlagene Koordination von Statistiken wäre indes mit komplexen rechtlichen und institutionellen Herausforderungen verbunden und würde Ressourcen binden, die dann in der konkreten Suizidprävention fehlen würden.
Wie in seiner Stellungnahme vom 20.05.2026 auf die Interpellation 26.3106 Docourt «Zusammenhang zwischen Suizid und häuslicher Gewalt. Kenntnisstand und Nachverfolgung in der Schweiz» erwähnt, ist eine Verknüpfung zwischen Daten zu häuslicher Gewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und Daten zu vollendeten Suiziden in der Todesursachenstatistik nicht möglich. Dies, weil in der PKS keine AHV-Nummern der Personen verfügbar sind und somit eine Verknüpfung mit der Todesursachenstatistik des Bundes nicht möglich ist. Die PKS umfasst Daten zu beschuldigten und geschädigten Personen bei Straftaten. Die Übermittlung von Suiziden seitens der kantonalen Polizeibehörden ans Bundesamt für Statistik für die PKS ist jedoch nicht obligatorisch.
Schulungen zu häuslicher Gewalt können Fachpersonen der Berufsfelder Polizei, Medizin und Recht bei ihren Abklärungen nach einem ausserordentlichen Todesfall, wie einem Suizid, sensibilisieren und unterstützen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) stellt auf seiner Website Minimalstandards für die Aus- und Weiterbildung in verschiedenen Berufsfeldern, darunter Medizin, Polizei und Recht, bezüglich geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt zur Verfügung (www.ebg.admin.ch > Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt > Publikationen zu Gewalt gegen Frauen > Minimalstandards für die Aus- und Weiterbildung). Für die Umsetzung und Implementierung sind die entsprechenden Ausbildungsverantwortlichen zuständig. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert auf der online-Plattform www.bag-blueprint.ch über in der Schweiz laufende Aktivitäten zu Suizidprävention sowie häuslicher Gewalt und Gewalt an Frauen. Porträtiert sind dort auch diverse Schulungsangebote. Es sei darauf hingewiesen, dass Schulungen von Ärztinnen und Ärzten die Datenlage zu Suiziden in der Todesursachenstatistik im Sinne des Postulats nicht verbessern würden, da Anzeichen häuslicher Gewalt bei der ärztlichen Bescheinigung der Todesursachen nicht systematisch dokumentiert werden können. Dokumentiert werden internationalen Richtlinien entsprechend nur Grundkrankheit, Folgekrankheit und Begleitkrankheiten.
Der Bundesrat will die laufenden Arbeiten zur Suizidprävention und zur häuslichen Gewalt weiterführen. So unterstützt das BAG mit der online-Plattform zur Suizidprävention www.reden-kann-retten.ch Betroffene, Angehörige und Hinterbliebene. Zudem stellt das BAG auf seiner Website Materialien zur Suizidprävention in der psychiatrischen Versorgung zur Verfügung. In Bezug auf weiteren Handlungsbedarf ist das BAG mit den zuständigen Akteuren im Dialog. Beispielsweise informiert das BAG in kantonalen Austauschtreffen zur Suizidprävention über die Wichtigkeit von Massnahmen zur Methodenrestriktion, wie der Reduktion von Waffen und Medikamenten in Haushalten oder der Sicherung von Brücken. Aktuell wird von Bund, Kantonen und Städten/Gemeinden und unter Einbezug der Zivilgesellschaft die zukünftige nationale Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt erarbeitet. Diese soll anfangs 2027 vom Bundesrat verabschiedet werden. Darin soll auch die Prävention gegen häusliche Gewalt verstärkt werden.
Die Bedeutung von häuslicher Gewalt im Kontext der Suizidprävention, die sich bereits aus bestehender Forschung ableitet, will der Bundesrat in den wichtigen und laufenden Aktivitäten, im Rahmen bestehender Ressourcen, berücksichtigen. Ein neuer Bericht hat aus Sicht des Bundesrats keinen Mehrwert. Daher beantragt er die Ablehnung des Postulats.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
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