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Berufszugang vereinfachen und hiesiges Arbeitskräftepotenzial nutzen
eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Vereinfachungen bei der Regulierung der Berufe und eine Stärkung der Kohärenz zu prüfen, um das Arbeitskräftepotenzial dank höherer Arbeitskräftemobilität und einer einfacheren Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen besser auszuschöpfen.
Begründung
Eine Ecoplan-Studie von 2025 im Auftrag des SBFI zeigt, dass in der Schweiz über 160 Berufe reglementiert sind. Die meisten davon auf kantonaler oder kommunaler Ebene, wobei bei rund 50 Berufen kantonal unterschiedliche Regelungen bestehen.
Dies behindert die interkantonale Fachkräftemobilität und schafft unnötige Hürden für die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, und das in Zeiten eines hohen Fachkräftebedarfs.
Vor diesem Hintergrund soll der Bundesrat prüfen, ob Potenzial für eine Vereinfachung und Stärkung der Kohärenz bei der Regulierung der Berufe und damit auch der Anerkennung von Berufsabschlüssen besteht, um das Arbeitskräftepotenzial von hier lebenden Personen besser auszuschöpfen. Neben staatlichen Regulierungen auf allen föderalen Ebenen sollen auch Effekte von privatrechtlichen Vereinbarungen und darin festgehaltenen Qualifikationsanforderungen, wie Branchenvereinbarungen oder GAV, berücksichtigt werden.
Studien der OECD (bspw. Competition and regulation in professions) zeigen, dass die Regulierungsdichte von Berufen in vielen Ländern zugenommen hat. Zu detaillierte Regulierungen schaffen Marktzutrittshürden und erhöhen den administrativen Aufwand für Firmen. Sie können damit als Hürde zur Ausschöpfung des hiesigen Arbeitskräftepotenzials wirken und die Mobilität von Arbeitskräften beeinträchtigen. Für die Schweiz stellte die OECD im Länderexamen 2022 fest, dass zwar die Fachkräftemobilität durch das Binnenmarktgesetz gewährleistet ist, in der Praxis jedoch häufig kantonale Beschränkungen und administrative Hindernisse zu beobachten sind. Es besteht also Handlungsbedarf.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund sorgt für einen einheitlichen schweizerischen Wirtschaftsraum. Er gewährleistet, dass Personen mit einer wissenschaftlichen Ausbildung oder mit einem eidgenössischen, kantonalen oder kantonal anerkannten Ausbildungsabschluss ihren Beruf in der ganzen Schweiz ausüben können (Art. 95 Abs. 2 BV; SR 101). Im Schweizer Binnenmarkt stellt der Bund diese Grundsätze insbesondere durch das Binnenmarktgesetz (BGBM, SR 943.02) sicher. Der freie Zugang zum Markt in einem anderen Kanton als dem Sitz- oder Niederlassungskanton wird gemäss BGBM unter anderem durch das Herkunftsprinzip (Cassis-de-Dijon-Prinzip) gewährleistet. Der Marktzugang muss gemäss BGBM einfach, rasch und kostenlos möglich sein. In der Regel wenden die kantonalen Behörden die Bestimmungen des BGBM an. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Wettbewerbskommission (WEKO); Fachkräfte aus anderen Kantonen können sich direkt auf das BGBM berufen.
Für Fachkräfte mit ausländischen Qualifikationen bestehen umfassende Anerkennungsmöglichkeiten, die sowohl das Interesse der betreffenden Fachkraft an beruflicher Mobilität als auch das Interesse der Arbeitswelt an qualifiziertem Personal berücksichtigen; zugleich wird das jeder Regelung zugrunde liegende öffentliche Interesse gewahrt, insbesondere der Schutz der öffentlichen Gesundheit. In diesem Sinn legen die Arbeitgeber grossen Wert auf die Qualität der anerkannten Ausbildungsgänge und auf deren Vergleichbarkeit mit den schweizerischen Ausbildungen. Aus diesem Grund müssen im Ausland ausgebildete Fachkräfte zuweilen Zusatzausbildungen absolvieren, was den Eindruck erwecken kann, dass die Anerkennungsverfahren langwierig seien.
Was die Gesamtarbeitsverträge angeht, insbesondere die allgemeinverbindlich erklärten, schränken diese weder die Mobilität der Fachkräfte ein, noch führen sie zu Arbeitskräftemangel.
Von den 149 reglementierten Berufen in der Schweiz stützen sich rund 80 auf ein klares öffentliches Interesse, etwa im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen sowie bei risikobehafteten Tätigkeiten. Bei Berufen, deren Reglementierung in der Kompetenz der Kantone liegt, sind die Regeln für den Zugang zu den Berufen von Kanton zu Kanton vergleichbar, sodass die interkantonale Mobilität nicht behindert wird. 49 Berufe sind nur in einem oder bis zu sechs Kantonen reglementiert. In diesen Berufen sind nur sehr wenige Fachkräfte tätig, und die Reglementierungen verschärfen weder den Arbeitskräftemangel noch behindern sie die Mobilität der Fachkräfte. Zu diesen Berufen zählen beispielsweise Kunsttherapeutin bzw. Kunsttherapeut sowie Kosmetikerin bzw. Kosmetiker im Kanton Tessin, vereidigte Übersetzerin bzw. vereidigter Übersetzer im Kanton Genf oder Privatdetektivin bzw. Privatdetektiv in den Kantonen Thurgau und St. Gallen. Kontakte zu den betreffenden Kantonen werden geknüpft; die Herausforderungen dieser isolierten Regelungen sind sehr spezifisch und erfordern jeweils eine individuelle Lösung.
Genauere Angaben finden sich im Bericht des Bundesrates vom 20. November 2019 «Voraussetzungen zur Ausübung von gewissen Berufen. Stand der Dinge» in Erfüllung des Postulates 16.3754 Nantermod. Darin heisst es, dass in der Schweiz keine übermässige Reglementierung festgestellt werden kann. Seit Erstellung des Berichts hat sich die Situation nicht grundlegend verändert. Das hindert den Bund jedoch nicht daran, aktiv zu werden: So sucht derzeit eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sowie Organisationen der Arbeitswelt und Sozialpartnern, nach Wegen, um dem Personalmangel in der Kinderbetreuung entgegenzuwirken. Dieser Bereich ist in den 26 Kantonen unterschiedlich reglementiert und beschäftigt in hohem Masse Fachkräfte mit ausländischen Berufsqualifikationen. Anstatt den Kantonen Vorschriften aufzuerlegen – soweit dies nach der Bundesverfassung überhaupt zulässig wäre –, setzt der Bund auf die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren, um die Situation durch gezielte und einvernehmliche Massnahmen zu verbessern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
