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Erleichterter Arbeitsmarktzugang für Hochschulabgängerinnen und -abgänger aus Drittstaaten

eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

BildungBeschäftigung und ArbeitMigration

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, den Arbeitsmarktzugang für Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Hochschulen aus Drittstaaten zu erleichtern, indem für diese Personen die Zulassung nicht den Kontingenten der Kantone, sondern direkt der Bundesreserve angerechnet wird, falls die kantonalen Kontingente ausgeschöpft sind.

Um eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können, sind Personen aus Drittstaaten den Höchstzahlen unterworfen, auch wenn sie in der Schweiz einen Hochschulabschluss haben und hier bereits gut integriert sind. Gerade für Hochschulabgängerinnen und -gänger in Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel ist es problematisch, wenn aufgrund ausgeschöpfter Kontingente auf Kantonsebene ein Aufenthalt verweigert werden muss. Zumal die Schweiz pro Jahr und Studentin und Student zwischen 10’000-54'000 Franken investiert. Gut integrierte hochqualifizierte Personen sollen in der Schweiz gehalten werden. Der Zugang soll daher dadurch erleichtert werden, dass für diese Personen die Zulassung nicht den Kontingenten der Kantone, sondern direkt der Bundesreserve angerechnet wird, falls die kantonalen Kontingente ausgeschöpft sind. Da die Bundesreserve in den meisten Jahren nicht ausgeschöpft wurde, wird der Verbleib von hochqualifizierten Fachkräften erleichtert.

Die vorliegende Motion steht im Einklang mit den Arbeiten des Bundesrat: Sie schafft keine Ausnahme von den Höchstzahlen, sondern ermöglicht eine flexiblere Nutzung der bestehenden Bundesreserve, um hochqualifizierte Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Hochschulen besser im Arbeitsmarkt zu halten.

In Branchen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel besteht oft ein hohes wirtschaftliches oder wissenschaftliches Interesse an der Zulassung von Drittstaatsangehörigen mit Schweizer Hochschulabschluss. Um ihre Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt zu erleichtern, wurden in den vergangenen Jahren mehrere rechtliche Anpassungen vorgenommen. Seit dem 1. April 2025 können die Kantone Arbeitsbewilligungsgesuche von Drittstaatsangehörigen mit Schweizer Hochschulabschluss in einem vereinfachten Verfahren bewilligen, ohne Zustimmung des Bundes.

Sofern ein Kanton seine Kontingente ausschöpft, kann er jederzeit mittels eines etablierten und einfachen Prozesses zusätzliche Einheiten aus der Bundesreserve beantragen. Seit 2022 verbleiben gesamtschweizerisch jeweils zwischen 1'300 bis 2’100 B-Kontingente und zwischen 1’800-2’700 L-Kontingente ungenutzt (Kantone, Bund und Vorjahr). Die Umsetzung der Motion würde Anpassungen am bestehenden technischen Prozess erfordern und diesen unnötig verkomplizieren. Zudem dient die Bundesreserve dazu, auf unvorhergesehene wirtschaftliche Entwicklungen und kurzfristige kantonale Bedarfsspitzen flexibel und unbürokratisch reagieren zu können. Einzelne Personenkategorien sollen daraus nicht bevorzugt werden.

Der Bundesrat hat zudem am 27. Mai 2026 die Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) verabschiedet, um den Arbeitsmarktzugang für Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz ausgebildet wurden, weiter zu erleichtern (BBI 2026 1597). Personen, die eine höhere Berufsbildung oder ein Postdoktorat im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder einer Postdoktoratsvereinbarung abgeschlossen haben und deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist, sollen künftig ohne Nachweis des Inländervorrangs zum Arbeitsmarkt zugelassen werden können. Zusätzliche gesetzliche oder technische Anpassungen sind derzeit nicht erforderlich.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ablehnung

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.