Parlament / Geschäfte / 26.3964
Schweizer Hülsenfrüchte. Nutzung des gesamten verfügbaren Spielraums bei den Zöllen, um Wettbewerbsnachteile aufgrund von Importen zu vermeiden
eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament spätestens im Rahmen der Botschaft zur AP30+ oder der nächsten einschlägigen Revision des Agrarzollrechts einen Vorschlag zu unterbreiten, der darauf abzielt, die Schweizer Produktion von Eiweisserbsen, Ackerbohnen und anderen für die menschliche Ernährung bestimmten Körnerleguminosen besser zu schützen.
Der Vorschlag soll mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar sein. Er soll jedoch die bestehenden Handlungsspielräume voll ausschöpfen, damit die Schweizer Produktion von Hülsenfrüchten gegenüber Importen nicht länger benachteiligt ist.
Der Bundesrat prüft folgende Instrumente und setzt sie um, soweit dies rechtlich möglich ist:
• Anpassung der geltenden Zolltariflinien für Körnerleguminosen für die menschliche Ernährung;
• Nutzung des verfügbaren Spielraums bei den gebundenen Zollansätzen;
• Einführung einer Gebühr oder einer spezifischen Einfuhrabgabe, soweit diese mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar ist;
• Schaffung oder Anpassung von Zollkontingenten, sofern dadurch die einheimische Produktion erhalten werden kann;
• verstärkte Deklaration der Herkunft und Produktionsweise bei importierten Hülsenfrüchten;
• gleichwertige Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Schweizer Wertschöpfungskette, wenn eine Zollerhöhung nicht möglich ist.
Der Bundesrat soll dem Parlament einen Umsetzungsbericht unterbreiten, in dem die ausgewählten Massnahmen, die geltenden internationalen Auflagen, die zu erwartenden Auswirkungen auf die einheimische Produktion und allfällige notwendige Gesetzesänderungen aufgezeigt werden.
Begründung
Die Schweizer Hülsenfrüchte werden sich nicht nachhaltig entwickeln, solange sie weiter mit günstigeren Importen im Wettbewerb stehen, die zu anderen Kosten oder unter anderen Standards produziert werden. Erhöhtes Risiko in der Einführungsphase: geringe Mengen, hohe Kosten, Investitionen in Sortierung, Lagerung und Verarbeitung.
Zusammen mit anderen sensiblen Produktionszweigen dienen auch die erwähnten Kulturen der Ernährungssicherheit, der schweizerischen Wertschöpfung und der nachhaltigen Ernährung. Der zollpolitische Handlungsspielraum wird durch die WTO begrenzt, wie bereits im Zusammenhang mit der Motion 25.3827 dargelegt wurde. Es sind deshalb der gesamte verfügbare Spielraum auszuschöpfen und, wenn nötig, gleichwertige Massnahmen zu treffen. Ohne faire Marktbedingungen werden die Flächenbeiträge und die Innovationsförderung nicht ausreichen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die bei der WTO für die Schweiz verbindlich festgelegten Maximalzölle für Körnerleguminosen zu Speisezwecken lassen keinen respektive nur einen sehr begrenzten Grenzschutz zu. Für unbearbeitete Waren betragen diese maximal zulässigen Zölle je 100 kg: Fr. 0.- für Linsen, Fr. 0.85 für Erbsen, Fr. 4.- für Kichererbsen und Fr. 5.- für Sojabohnen. Auf Trockenerbsen zu Speisezwecken wird der maximale Grenzschutz von Fr. 0.85 je 100 kg bereits angewendet. Sojabohnen zur Herstellung von Nahrungsmitteln können zollfrei in die Schweiz importiert werden. Aufgrund des im Vergleich zu Getreide tieferen Hektarertrags von Sojabohnen von etwa vier Tonnen, beläuft sich deren Stützungspotenzial über den Grenzschutz lediglich auf rund Fr. 200.- je Hektare. Darüber hinaus müsste eine Erhöhung der Einfuhrzölle über die festgelegten Maximalzölle mit WTO-Mitgliedern verhandelt werden und würde Kompensationen in anderen Bereichen nach sich ziehen.
In Bezug auf weitere Deklarationsvorschriften gewährleistet das geltende Recht ein hohes Mass an Transparenz. Die Umsetzung weiterführenderer Deklarationsvorschriften würde zu Handelshemmnissen gegenüber der EU und zu höheren Kosten für die Lebensmittelindustrie führen. Die Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion 20.4267 WBK-S «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» hat gezeigt, dass eine solche Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft nicht umsetzbar ist.
Grenzschutzerhöhungen und Deklarationsvorschriften würden sich in höheren Konsumentenpreisen niederschlagen. Dies wäre angesichts des in der Stellungnahme zur Motion 26.3961 aufgeführten tiefen Pro-Kopf-Konsums von Körnerleguminosen nicht förderlich. Wie in der Stellungnahme zur Motion 26.3962 dargelegt, favorisiert der Bundesrat zur Stärkung des Anbaus von Körnerleguminosen zu Speisezwecken eine gezielte Erhöhung des Einzelkulturbeitrags.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
