Parlament / Geschäfte / 26.3968
Der "Roi du Doubs" muss gerettet werden, bevor es zu spät ist
eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (09.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Rhone-Streber (Zingel asper), besser bekannt als «Roi du Doubs», gehört zu den am stärksten bedrohten Fischarten der Schweiz. Auf internationaler Ebene trägt die Schweiz eine sehr hohe Verantwortung für diese durch die Berner Konvention streng geschützte Art. Das letzte im Schweizer Doubs nachgewiesene Exemplar wurde 2023 gefangen; anschliessend wurden Massnahmen zur Erhaltungszucht eingeleitet. Die Nachkommen aus der Erhaltungszucht stellen – gemeinsam mit den möglicherweise noch im Doubs lebenden Rhone-Strebern – die letzte Chance dar, zumindest einen Teil des einzigartigen genetischen Erbes der Doubs-Population zu erhalten.
Der Rhone-Streber ist eine Bioindikator-Art, die besonders empfindlich auf Veränderungen der Qualität ihres Lebensraums reagiert. Mit seinem Verschwinden geht eine symbolträchtige Art des Schweizer Naturerbes verloren; zugleich wird der problematische Zustand des Doubs deutlich sichtbar.
Zehn Jahre nach der Verabschiedung des nationalen Aktionsplans für den Doubs stehen mehrere wichtige Massnahmen zur Verbesserung des Zustands des Doubs noch immer aus, insbesondere in den Bereichen Fischgängigkeit, Sedimenttransport und Wasserqualität.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
• Die vom Bundesamt für Umwelt in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Besatzprogramm wurde abgeschlossen. Was sind ihre wichtigsten Schlussfolgerungen?
• Aus welchen Gründen wurde 2025 trotz des dringenden Handlungsbedarfs keine gezielte Suche nach dem Rhone-Streber im Doubs durchgeführt?
• Beabsichtigt der Bundesrat, ab 2026 erneut gezielte Suchaktionen durchzuführen, um die letzten Rhone-Streber im Doubs in die Erhaltungszucht zu überführen?
• Beabsichtigt er, ein Schutzprogramm umzusetzen, das insbesondere die Erhaltungszucht, den Besatz des Doubs und die wissenschaftliche Begleitung der ausgesetzten Bestände umfasst, um deren Überleben, Bewegungen und Fortpflanzung zu untersuchen?
• Ist der Bundesrat angesichts seiner Verpflichtungen aus der Berner Konvention der Auffassung, dass alle denkbaren Mittel ausgeschöpft wurden, um das Aussterben der erwähnten Art in der Schweiz zu verhindern?
• Bis wann sollen die im Aktionsplan vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserung der Fischgängigkeit, zur Wiederherstellung des Geschiebehaushalts und zur Verbesserung der Wasserqualität des Doubs umgesetzt werden?
• Welche zusätzlichen Massnahmen plant der Bundesrat, um für den Lebensraum des Rhone-Strebers wieder einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Machbarkeitsstudie wird demnächst veröffentlicht. Die Autorinnen und Autoren sind zum Schluss gelangt, dass die technische Machbarkeit eines Besatzprogramms erwiesen ist. Aufgrund der verbleibenden Risiken und Unsicherheiten kann der Erfolg eines solchen Programms jedoch nicht garantiert werden. Als grösste Risiken werden die Gefahr einer Inzuchtdepression sowie die fehlende Fähigkeit zur Anpassung an die sich verändernden Umweltbedingungen genannt.
2. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat auf jährliche Untersuchungen bzw. Investitionen verzichtet, zumal die früheren Suchkampagnen enttäuschend verlaufen sind.
3. und 4. Der Bundesrat hat nicht die Absicht, ein Besatzprogramm durchzuführen. Gemessen am Aufwand sind die Erfolgsaussichten eines solchen Programms zu gering. Die Ursachen für das Verschwinden der Art aus ihrem angestammten Habitat sind nicht eindeutig bekannt, es wurden keine Exemplare mehr im Fluss nachgewiesen, und am Doubs wird es auch in Zukunft zu markanten Erwärmungen und Niedrigwasserperioden kommen. Auch in Bezug auf den Erfolg einer Zucht sind noch Fragen offen. Aus diesen Gründen will der Bundesrat keine weiteren Investitionen tätigen, die spezifisch auf den Rhonestreber ausgerichtet sind. Mit den verfügbaren Mitteln will er stattdessen Massnahmen zur Verbesserung der Lebensräume sowie zur Förderung der Biodiversität und der Landschaft finanzieren, sei es im Tal des Doubs oder andernorts in der Schweiz.
5. Der nationale Aktionsplan für den Doubs (PAND) wurde vom BAFU gemeinsam mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und den Kantonen Neuenburg und Jura erarbeitet. Seit 2022 beteiligt sich auch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) daran. Der PAND, dessen Geltungsdauer bis 2030 verlängert wurde, wird von den genannten Stellen gemeinsam umgesetzt. Im Vordergrund stehen dabei Massnahmen zur Verbesserung der Lebensräume und des Ökosystems. Ein Programm zur Wiederansiedlung des Rhonestrebers ist nicht vorgesehen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der PAND alle Massnahmen abdeckt, die realistischerweise durchgeführt werden können. Einige davon wurden bereits abgeschlossen, andere sind noch im Gange.
6. Für die Durchführung von Studien zu den zentralen Massnahmen des Aktionsplans (namentlich zur Sanierung zweier Schwellen im Kanton Jura und zur Aufrüstung der Abwasserreinigungsanlage [ARA] von Le Locle im Kanton Neuenburg) sowie für die Festlegung der Umsetzungsfristen sind die kantonalen Behörden zuständig. Die Sanierung der genannten Schwellen wird gestützt auf Artikel 34 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) über den Netzzuschlagsfonds finanziert, und für die Erstellung von Anlagen zur Elimination von Mikroverunreinigungen bei ARAs kann der Bund gemäss Artikel 61a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20) Abgeltungen gewähren.
7. Die Massnahmen des PAND werden von einer Begleitgruppe koordiniert. Gegenwärtig wird die Umsetzung geplanter Massnahmen zugunsten der Lebensräume zahlreicher Tier- und Pflanzenarten finalisiert.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
