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26.3991InterpellationEDAoffen

Die Mitverantwortung der offiziellen Schweiz an der Errichtung einer völkischen Siedlerkolonie in Brasilien durch humanitäre Hilfe für SS-Kriegsverbrecher

eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)

StaatspolitikInternationale Politik

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Gemäss neuen Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft (vgl. Peter Hug: Humanitäre Hilfe der Schweiz für SS-Kriegsverbrecher. Zur Errichtung einer völkischen Siedlerkolonie in Brasilien, 1949–1952/59, Chronos, 2026) haben Bundesrat und Parlament nach dem Zweiten Weltkrieg die Umsiedlung so genannter Donauschwaben aus Österreich ermöglicht und die Errichtung einer deutsch-völkischen Siedlerkolonie in Brasilien finanziell und organisatorisch unterstützt. Für die Projektleitung war die Schweizer Europahilfe zuständig, die sich äusserst eng mit der Bundesverwaltung absprach und unter deren Aufsicht stand. Von der humanitären Hilfe der Schweiz profitierten mindestens 16 ehemalige Angehörige der Waffen-SS. Die aus der Siedlerkolonie hervorgegangene Kooperative Agrária besteht bis heute. Die Eigentumsverhältnisse des bei der Gründung enteigneten Landes in Brasilien sind bis heute ungeklärt.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

• Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus diesen geschichtswissenschaftlichen Erkenntnissen und ist er bereit, die Rolle von Bundesrat und weiterer Schweizer Behörden bei der Fluchthilfe für mutmassliche NS-Kriegsverbrecher und beim kolonialen Siedlerprojekt in Brasilen aufzuarbeiten?

• Steht er mit den Nachkommen von Opfern der Waffen-SS und der Siedlerkolonie in Kontakt, um das begangene Unrecht aufzuarbeiten?

• Der von der Schweiz in ihrer Aussenpolitik geförderte Umgang mit der Vergangenheit («dealing with the past») umfasst das Recht zu Wissen, das Recht auf Gerechtigkeit, das Recht auf Wiedergutmachung und die Garantie der Nichtwiederholung. Das gelingt nur, wenn oberste Regierungsstellen zum begangen Unrecht stehen. Wendet der Bundesrat diese Prinzipien auch im Umgang mit der eigenen Vergangenheit der Schweiz an?

• Warum hat sich der Bundesrat entgegen der ursprünglichen Ankündigung nie zu den Ergebnissen der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (Bergier-Kommission) positioniert? Welche historischen Lücken bestehen knapp 25 Jahre nach dem Erscheinen des Abschlussberichts bei der Aufarbeitung der Rolle der Schweiz vor, während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, welche eine durch den Bund angestossene Vertiefung und öffentliche Anerkennung oder Würdigung rechtfertigen?

1. Im Rahmen der Arbeiten der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg, widmete sich in Band 9 «Tarnung, Transfer, Transit», publiziert 2001, ein Kapitel der Thematik «Die Schweiz als Ziel oder Etappe flüchtiger Nationalsozialisten». Der Bundesrat begrüsst auch weiterhin die Aufarbeitung durch historische wissenschaftliche Forschung.

2. Der Bundesrat steht aktuell nicht in Kontakt mit Nachkommen von Opfern der Waffen-SS sowie der Siedlerkolonie.

3. Die erwähnten, sogenannten «Joinet-Prinzipien» können auch für den Umgang mit der Vergangenheit der Schweiz als Wegweiser dienen.

4. Zwischen 1998 und 2002 hat der Bundesrat fünf Erklärungen zu den Ergebnissen der ehemaligen Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK) verabschiedet. Am 22. März 2002 hat der Bundesrat zum Schlussbericht und den 25 Einzelbänden (Berichte und Studien) der UEK Stellung genommen. Es ist weiterhin Aufgabe der Forschung festzustellen, welche historischen Lücken in der Aufarbeitung der Zeit vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg nach den Studien und Berichten der UEK noch bestehen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

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