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26.4003InterpellationVBSoffen

Schweizer Produkte an den Olympischen Spielen 2038?

eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)

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Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat soll dem Parlament vorschlagen, die Ausrichtung der Olympischen Spiele 2038 in der Schweiz zu unterstützen. Der Grossanlass würde die Schweiz, ihre Landschaften, ihre Kultur und ihre Produkte weltweit wirkungsvoll in Szene setzen. Allerdings ist Vorsicht geboten: Bei den letzten Eishockey-Weltmeisterschaften wurde im Zürcher Eisstadion ausländischer Wein ausgeschenkt! Ein Eigentor für die Schweiz. Sollte die Schweiz die Olympischen Spiele ausrichten: Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass bei einer Veranstaltung mit einer derart hohen Sichtbarkeit die hervorragenden Produkte unseres Landes, wie zum Beispiel unsere kulinarischen Spezialitäten, vorrangig präsentiert werden? Das Publikum soll nicht Hotdogs essen, sondern unser Fondue kosten; dazu soll es einen Walliser Heida oder einen Pinot Noir aus Neuenburg probieren, anstatt einen Cabernet oder einen Pinot Grigio zu trinken, der ausserhalb unserer Landesgrenzen angebaut wurde. Gelingt dies, würde die Austragung der Olympischen Spiele auch dazu beitragen, dem Anliegen des kürzlich vom Ständerat angenommenen Postulats Broulis 25.4425 «Förderung der einheimischen Produktion bei Veranstaltungen» Rechnung zu tragen.

Die Olympischen und Paralympischen Winterspiele haben eine grosse internationale Ausstrahlung und bieten dem Austragungsland die Möglichkeit, seine kulturelle Vielfalt sowie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einem breiten internationalen Publikum zu präsentieren. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Spiele mit einem über den Anlass hinausgehenden Nutzen verbunden sind und zur Stärkung der Standortattraktivität der Schweiz beitragen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Plattform genutzt werden kann, um die Stärken und Besonderheiten der Schweiz – darunter auch ihre Produkte wie Speisen und Getränke – sicht- und erlebbar zu machen.

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Interpellation grundsätzlich und wird sich im Rahmen der weiteren Begleitung des Projekts dafür einsetzen, dass das Projekt «Olympische und Paralympische Spiele 2038» für die Schweiz auf wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene die erwarteten Mehrwerte schafft.

Der Bundesrat hält in seiner Botschaft zum Bundesbeschluss über die Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 (OPWS 2038; BBl 2026 1932) fest, wie und unter welchen Bedingungen das Projekt durch den Bund unterstützt werden soll. Im Rahmen der bis Ende 2028 unter Einbezug von Bund und Kantonen zu erarbeitenden Vermächtnisstrategie werden Massnahmen aufgezeigt, wie die mit dem Projekt für die Schweiz und der Schweizer Bevölkerung verbundenen Chancen genutzt werden können. Die Förderung und Vermarktung einheimischer Lebensmittelprodukte und -produktion werden in diesem Rahmen thematisiert.

Zudem macht der Bundesrat seine Unterstützung für das Projekt von der Einhaltung von nationalen und internationalen Nachhaltigkeitsstandards (z. B. ISO 20121 für nachhaltiges Veranstaltungsmanagement) abhängig. Diese beinhalten auch Vorgaben und Empfehlungen in Bezug auf die Güterbeschaffung und entsprechende Lieferketten. Die Beschaffung regionaler Lebensmittel und Produkte trägt zur nachhaltigen Umsetzung des Anlasses bei.

Die Verantwortung für die Planung, Organisation und Durchführung der Spiele liegt indes bei der Trägerschaft des Projekts und dem Internationalen Olympischen Komitee. Der Bund ist weder in der Kandidatur- noch in Vorbereitungs- und Durchführungsphase Teil der Trägerorganisation. Er nimmt daher auch keinen direkten Einfluss auf die operative Umsetzung, beispielsweise in Zusammenhang mit den innerhalb der Austragungsstätten angebotenen Speisen und Getränken. Entsprechende Entscheide fallen in die Verantwortung des Veranstalters und seiner Partner.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

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