Parlament / Geschäfte / 26.4007
Verbot von Fake Accounts und Bots. Zum Schutz der demokratischen Debatte
eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten, mit denen die Nutzung von Fake-Account- und Bot-Systemen im Rahmen der demokratischen Debatte verboten wird, insbesondere bei Abstimmungs- und Wahlkampagnen. Dabei sind die erforderlichen verwaltungs- und strafrechtlichen Sanktionen für involvierte Personen und Organisationen vorzusehen.
Begründung
Auch wenn es völlig legitim ist, im Sinne der Meinungsfreiheit gewisse Kommunikationstechniken einzusetzen, um die demokratische Debatte zu beleben: Mittel wie Fake Accounts oder Chatbots haben darin keinen Platz. Solche Mittel gehen oft mit einer Täuschung einher, die für die Nutzerinnen und Nutzer nur schwer erkennbar ist, und häufig sind sie gar Teil grossangelegter Programme, die gezielt zur Desinformation und Destabilisierung eingesetzt werden.
Die neue Gesetzgebung soll namentlich Folgendes vorsehen:
• Verbot der Nutzung von Systemen, die in grossem Umfang gefälschte Konten, Kommentare oder Interaktionen erstellen oder verbreiten, um so in die demokratische Debatte einzugreifen;
• angemessene verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen für Personen und Organisationen, die solche Systeme und Tools entwickeln oder verwenden;
• Einrichtung eines Kooperationsmechanismus zwischen Bundesbehörden, Kantonen und digitalen Plattformen, damit auf solchen Systemen oder Tools beruhende Kampagnen erkannt und gemeldet werden können;
• regelmässige Berichterstattung durch den Bundesrat zu den durch solche Systeme und Tools drohenden Gefahren für die demokratischen Prozesse sowie zur Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die freie Meinungsbildung, namentlich vor Wahlen und Abstimmungen, ist in der Schweiz durch die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV) sowie die politischen Rechte (Art. 34 BV) geschützt. Der öffentliche Meinungsbildungsprozess soll grundsätzlich ohne staatliche Einmischung und Überwachung stattfinden. Folglich muss Desinformation toleriert werden und kann vom Staat nicht verboten werden, solange diese nicht gegen geltendes Recht verstösst (vgl. Stellungnahme des Bundesrats zur Ip. 25.4351 Tuosto «Im digitalen Zeitalter kognitive Bedrohungen und Desinformation bekämpfen»). Dies gilt grundsätzlich auch für die zur Kommunikation eingesetzten Techniken wie z.B. gefälschte Konten oder Computerprogramme (Bots) zur maschinellen Generierung von Beiträgen: Nicht alle diese Techniken und die damit verbreiteten Inhalte verstossen gegen geltendes Recht, deshalb wäre ein pauschales Verbot unverhältnismässig und grundrechtlich problematisch.
Ein Verbot von gefälschten Konten wäre nur umsetzbar, wenn die betroffenen Dienste die Identität aller Nutzenden überprüfen würden, was zu empfindlichen und unverhältnismässigen Eingriffen in die Privatsphäre der Nutzenden führen würde.
Der Bundesrat erachtet Desinformation und Propaganda, die andere Staaten gegen die Schweiz einsetzen, als problematisch. Zu deren Bekämpfung hat er die Interdepartementale Arbeitsgruppe Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation (IDAG BeaD) unter der Federführung des Staatssekretariats für Sicherheitspolitik (SEPOS) eingesetzt, die die meisten im Bericht «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation» (Postulat 22.3006) dargestellten Massnahmen umsetzt.
Der Bundesrat bevorzugt im Bereich der Bekämpfung von Desinformation Massnahmen zur Prävention und Transparenz statt Verbote. Entsprechend enthält auch der Vorentwurf zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) keine Verbote bestimmter Kommunikationsmittel, sondern verpflichtet sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen zu mehr Transparenz und einer Stärkung der Nutzendenrechte. So sollen etwa die betreffenden Dienste jährlich Risikobewertungsberichte vorlegen und darin abschätzen, welche negativen Folgen sich aus der Gestaltung, Funktionsweise und Nutzung der Dienste einschliesslich der algorithmischen Systeme für die öffentliche Meinungsbildung sowie für Wahl- und Abstimmungsprozesse ergeben. Die Auswertung der am 16. Februar 2026 beendeten Vernehmlassung ist derzeit noch in Gang. Die Botschaft des Bundesrates wird voraussichtlich im Verlauf der ersten Jahreshälfte 2027 dem Parlament vorgelegt werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
