Parlament / Geschäfte / 26.4018
Künstliche Intelligenz. Rahmenbedingungen für Erprobung und Skalierung verbessern
eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, welche Rahmenbedingungen erforderlich sind, damit in der Schweiz entwickelte Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) rascher erprobt, skaliert und wirtschaftlich genutzt werden können. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob regulatorische Experimentierräume («Sandboxes») oder vergleichbare Instrumente geeignet wären, um Innovationen unter realen Bedingungen zu testen und deren Markteinführung zu beschleunigen.
Begründung
Die Schweiz gehört in Forschung und Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz zur Weltspitze. Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Startups entwickeln laufend neue Anwendungen mit erheblichem wirtschaftlichem Potenzial.
Die Herausforderung liegt jedoch häufig nicht in der Entwicklung neuer Technologien, sondern in deren Erprobung und Skalierung. Andere Länder schaffen deshalb gezielt Rahmenbedingungen, die es Unternehmen ermöglichen, Innovationen unter realen Bedingungen zu testen und rascher zur Marktreife zu bringen.
Der Bundesrat soll darlegen, ob in der Schweiz vergleichbare Instrumente sinnvoll wären und welche rechtlichen oder regulatorischen Hindernisse einer raschen Umsetzung von KI-Innovationen heute entgegenstehen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Innovationsstandorts Schweiz zu stärken und die wirtschaftliche Wertschöpfung aus in der Schweiz entwickelten Technologien zu erhöhen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Forschungsexzellenz der hiesigen Hochschulen und Unternehmen sowie der förderliche Rechtsrahmen schaffen ein dynamisches Umfeld, das der Schweiz seit Jahren Spitzenplätze in internationalen Innovationsrankings sichert. Die Entwicklung von Anwendungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) ist in den letzten zehn Jahren rascher vorangeschritten. Davon zeugen die zahlreichen Start-ups, die aus Institutionen des ETH-Bereichs (über 200 Start-ups) sowie den Hochschulen in Fachrichtungen mit Bezug zu KI und Machine Learning hervorgegangen sind. Zudem verfügen die meisten bedeutenden multinationalen Konzerne in diesem Bereich über Niederlassungen in der Schweiz.
Der regulatorische Rahmen für KI in der Schweiz wird derzeit überprüft. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren. In diesem Zusammenhang ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement dafür zuständig, die Konvention umzusetzen und dabei insbesondere auf die transversalen Herausforderungen bezüglich Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Überwachung einzugehen. Diese Regulierung wird voraussichtlich Anfang 2027 zur Vernehmlassung unterbreitet. Parallel dazu können sektorspezifische Bestimmungen (z. B. Urheberrecht) verabschiedet werden. Ausserdem erarbeitet das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation einen Plan zur Umsetzung rechtlich nicht verbindlicher Massnahmen für den Privatsektor. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung schliesslich wird Ende 2026 einen Bericht in Erfüllung des Postulates 24.3140 «Innovatives Umfeld für KI-Testing und ‑Förderung») vorlegen, dessen Ergebnisse in die BFI-Botschaft 2029‒2032 einfliessen werden.
Da die im Postulat angesprochenen Themen bereits durch die drei oben genannten Departemente koordiniert bearbeitet werden, beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
