Parlament / Geschäfte / 26.4031
Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke. Wer trägt die Risiken für die Versorgungssicherheit der ganzen Schweiz?
eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat hat am 13. Mai 2026 den Bericht «Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke und Versorgungssicherheit» in Erfüllung des Postulats 23.4152 veröffentlicht. Darin hält er fest, dass die bestehenden Kernkraftwerke einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten und ein Betrieb der Anlagen Gösgen und Leibstadt über 80 Jahre technisch möglich sowie in den meisten Szenarien wirtschaftlich sei.
Gleichzeitig verweist der Bundesrat auf Unsicherheiten bezüglich der langfristigen Kosten- und Erlösentwicklung sowie auf politische und regulatorische Risiken. Dennoch lehnt er staatliche Massnahmen zur Risikoteilung ab und verweist auf die Verantwortung der Betreiber und ihrer Eigentümer.
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
• Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass ein Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke im Interesse der Versorgungssicherheit der Schweiz liegt?
• Welche politischen und regulatorischen Risiken erachtet der Bundesrat heute als besonders relevant für einen Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke?
• Weshalb erachtet es der Bundesrat als sachgerecht, dass diese Risiken ausschliesslich von den Betreibern und deren Eigentümern getragen werden?
• Welche Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit erwartet der Bundesrat, falls die Eigentümer aufgrund dieser Risiken auf einen Langzeitbetrieb verzichten sollten?
Begründung
Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass die bestehenden Kernkraftwerke einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten und ihre Laufzeit unter bestimmten Voraussetzungen deutlich verlängert werden könnte. Gleichzeitig weist er auf wirtschaftliche, politische und regulatorische Unsicherheiten hin, welche die entsprechenden Investitionsentscheide beeinflussen.
Da die Bedeutung der Kernkraftwerke für die Stromversorgung weit über die Eigentümerkantone hinausgeht, stellt sich die Frage, ob die Verantwortung für die damit verbundenen Risiken ausschliesslich bei den Betreibern und ihren Eigentümern liegen soll. Die Interpellation soll die Haltung des Bundesrates zu dieser Frage klären.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hält im Bericht in Erfüllung des Postulates 23.4152 fest, dass der Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke zusammen mit einem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien die Importabhängigkeit im Winter reduzieren und die Versorgungssicherheit deutlich verbessern kann.
2. Nicht-wirtschaftliche Risiken für den Langzeitbetrieb ergeben sich aus politischen und regulatorischen Unsicherheiten, beispielsweise durch eine mögliche vorzeitige Stilllegung oder stark verschärfte Sicherheitsanforderungen. Letztere würden zusätzliche und nicht antizipierbare Nachrüstungen erforderlich machen. Stabile regulatorische Rahmenbedingungen sind daher für den Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke von zentraler Bedeutung.
3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die für den Langzeitbetrieb erforderlichen Investitionen für technische Nachrüstungen unter realistischen Annahmen zur Strompreisentwicklung und zu den Kosten voraussichtlich wirtschaftlich lohnen werden. Derzeit erachtet der Bundesrat daher eine finanzielle Förderung des Langzeitbetriebs als nicht notwendig.
4. Der Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ist für die Versorgungssicherheit der Schweiz zentral. Weitere Elemente sind der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien sowie ein Stromabkommen mit der EU. Werden die Kernkraftwerke nur 60 Jahre betrieben, ergibt sich gemäss den Energieperspektiven 2050+ im Winter je nach Szenario ein sehr umfangreicher Importbedarf zwischen 9 und 17 TWh. Eine Aktualisierung dieser Analysen wird in den Energieperspektiven 2060 erfolgen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
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