Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke. Wer trägt die Risiken für die Versorgungssicherheit der ganzen Schweiz?
подано 19.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)
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Поданий текст
Der Bundesrat hat am 13. Mai 2026 den Bericht «Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke und Versorgungssicherheit» in Erfüllung des Postulats 23.4152 veröffentlicht. Darin hält er fest, dass die bestehenden Kernkraftwerke einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten und ein Betrieb der Anlagen Gösgen und Leibstadt über 80 Jahre technisch möglich sowie in den meisten Szenarien wirtschaftlich sei.
Gleichzeitig verweist der Bundesrat auf Unsicherheiten bezüglich der langfristigen Kosten- und Erlösentwicklung sowie auf politische und regulatorische Risiken. Dennoch lehnt er staatliche Massnahmen zur Risikoteilung ab und verweist auf die Verantwortung der Betreiber und ihrer Eigentümer.
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
• Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass ein Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke im Interesse der Versorgungssicherheit der Schweiz liegt?
• Welche politischen und regulatorischen Risiken erachtet der Bundesrat heute als besonders relevant für einen Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke?
• Weshalb erachtet es der Bundesrat als sachgerecht, dass diese Risiken ausschliesslich von den Betreibern und deren Eigentümern getragen werden?
• Welche Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit erwartet der Bundesrat, falls die Eigentümer aufgrund dieser Risiken auf einen Langzeitbetrieb verzichten sollten?
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Обґрунтування
Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass die bestehenden Kernkraftwerke einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten und ihre Laufzeit unter bestimmten Voraussetzungen deutlich verlängert werden könnte. Gleichzeitig weist er auf wirtschaftliche, politische und regulatorische Unsicherheiten hin, welche die entsprechenden Investitionsentscheide beeinflussen.
Da die Bedeutung der Kernkraftwerke für die Stromversorgung weit über die Eigentümerkantone hinausgeht, stellt sich die Frage, ob die Verantwortung für die damit verbundenen Risiken ausschliesslich bei den Betreibern und ihren Eigentümern liegen soll. Die Interpellation soll die Haltung des Bundesrates zu dieser Frage klären.
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Позиція Федеральної ради
1. Der Bundesrat hält im Bericht in Erfüllung des Postulates 23.4152 fest, dass der Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke zusammen mit einem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien die Importabhängigkeit im Winter reduzieren und die Versorgungssicherheit deutlich verbessern kann.
2. Nicht-wirtschaftliche Risiken für den Langzeitbetrieb ergeben sich aus politischen und regulatorischen Unsicherheiten, beispielsweise durch eine mögliche vorzeitige Stilllegung oder stark verschärfte Sicherheitsanforderungen. Letztere würden zusätzliche und nicht antizipierbare Nachrüstungen erforderlich machen. Stabile regulatorische Rahmenbedingungen sind daher für den Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke von zentraler Bedeutung.
3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die für den Langzeitbetrieb erforderlichen Investitionen für technische Nachrüstungen unter realistischen Annahmen zur Strompreisentwicklung und zu den Kosten voraussichtlich wirtschaftlich lohnen werden. Derzeit erachtet der Bundesrat daher eine finanzielle Förderung des Langzeitbetriebs als nicht notwendig.
4. Der Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ist für die Versorgungssicherheit der Schweiz zentral. Weitere Elemente sind der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien sowie ein Stromabkommen mit der EU. Werden die Kernkraftwerke nur 60 Jahre betrieben, ergibt sich gemäss den Energieperspektiven 2050+ im Winter je nach Szenario ein sehr umfangreicher Importbedarf zwischen 9 und 17 TWh. Eine Aktualisierung dieser Analysen wird in den Energieperspektiven 2060 erfolgen.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
