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26.4037InterpellationUVEKoffen

Extensiv gehandhabte dynamische Temporegelung. Staus und Auffahrunfälle vermeiden

eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

Verkehr

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Unter einer dynamischen Temporegelung (oft auch als Geschwindigkeitsharmonisierung oder intelligentes Verkehrsmanagement bezeichnet) versteht man Systeme, die Tempolimits auf Autobahnen automatisch und in Echtzeit an das aktuelle Verkehrsaufkommen anpassen sollen. Die entsprechenden Systeme werden derzeit extensiv gehandhabt und führen daher zu Problemsituationen (vgl untenstehende Ausführungen). In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wer ist Hersteller und Lieferant (genaue Bezeichnung und Anschrift) der sich derzeit auf dem Schweizerischen Nationalstrassennetz in Betrieb befindlichen Temporegulierungssysteme?

2. Wie hoch waren gesamthaft die Kosten für die Implementierung der sich derzeit auf dem Schweizerischen Nationalstrassennetz in Betrieb befindlichen Temporegulierungssysteme?

3. Werden die dynamischen Geschwindigkeitsänderungen dokumentiert und falls ja, wo können diese eingesehen werden?

4. Ist es technisch möglich, die unten dargelegten Problem-Situationen zu vermeiden, z.B. durch eine zurückhaltende, vernünftige Handhabung der Systeme? Falls nein, warum nicht? Falls ja, wie?

5. Ist der Bundesrat bereit, Abhilfe zu schaffen? Falls nein, warum nicht?

Aktuell führt die dynamische Temporegulierung an verschiedenen Stellen zu Problem-Situationen, dies in folgenden Szenarien: (1.) Verhinderung eines effizienten und raschen Verkehrsabflusses durch Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 oder sogar 80 km/h im Beschleunigungsraum nach Verkehrsknoten und dadurch regelmässige Verursachung von Staus zu Stosszeiten (z.B. A1 Egerkingen, Fahrtrichtung Bern 16.30 bis 19.00 Uhr oder A1 Lyssach, Fahrtrichtung Bern 06.00 bis 09.00 Uhr). (2.) Willkürlich und rasch wechselnde, unlogische und daher überraschende Geschwindigkeitsänderungen auf langen Anfahrtstrecken auf Verkehrsknoten (so wird z.B. auf der A1 Fahrtrichtung Bern nach Kriegstetten nach 06.00 Uhr die Geschwindigkeit regelmässig auf 100 oder gar 80 km/h herabgesetzt, um dann die Temporeduktion bei der letzten Position kurz vor Lyssach überraschend wieder aufzuheben, was überhaupt keinen Sinn ergibt). Solche überraschenden, unlogischen und schnell wechselnden Geschwindigkeitsänderungen verwirren nicht nur, sie schaffen auch gefährliche Verkehrssituationen und führen zu Auffahrunfällen durch Störung des Verkehrsflusses und dadurch provoziertes Abbremsen.

1. Aktuell laufen 14 Projekte, bei denen Anlagen zur Geschwindigkeitsharmonisierung und Gefahrenwarnung (GHGW) den Hauptbestandteil bilden. An den 14 Projekten sind rund 160 Unternehmen, Lieferanten und Ingenieurbüros beteiligt. Eine namentliche Auflistung aller Beteiligten ist im Rahmen der Beantwortung der Interpellation nicht möglich. Das zuständige Bundesamt für Strassen (ASTRA) veröffentlicht jedoch sämtliche Zuschläge für externe Bau- und Dienstleistungen auf der Beschaffungsplattform des Bundes simap.ch.

2. Der Bau und die Erneuerung von GHGW-Anlagen erfolgen meist im Rahmen von umfassenden Instandsetzungsmassnahmen. Die Kosten der Anlagen werden daher in der Regel als Bestandteil der wesentlich umfassenderen Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen erfasst. Ein Teil der Anlagen bestand zudem bereits, bevor der Bund die Nationalstrassen im Jahre 2008 von den Kantonen übernommen hat. Hinweise auf die Kosten ergibt eine Analyse der 14 aktuell laufenden Projekte, bei denen die GHGW-Anlagen den Hauptbestandteil bilden. Das gesamte Investitionsvolumen dieser Projekte beträgt rund 290 Millionen Franken. Aufgrund dieser Daten rechnet das ASTRA für die Ausrüstung einer Strecke mit GHGW-Anlagen mit Kosten von 0.5 bis 1 Million Franken pro Richtungskilometer.

3. Ja. Die Schaltungen der Anlagen werden protokolliert und, sofern sie durch die nationale Verkehrsmanagementzentrale ausgelöst wurden, zusätzlich dokumentiert. Die Schaltzustände können beim ASTRA grundsätzlich eingesehen werden. Je nach Anlage und deren Einbindung in die Systemlandschaft des ASTRA kann die Auswertung jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden sein.

4./5.) GHGW-Anlagen werden verkehrsabhängig gesteuert und nur aktiviert, wenn es die aktuelle Verkehrssituation notwendig macht. Dem ASTRA sind keine systematischen Probleme im Zusammenhang mit den eingesetzten GHGW-Anlagen bekannt. Im Betrieb kann es jedoch vorkommen, dass Schaltungen leicht verzögert erfolgen und einzelne Anlagen nicht optimal aufeinander abgestimmt sind. Die Anlagen werden daher im Betrieb laufend optimiert, den neusten Richtlinien angepasst und regelmässig modernisiert.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

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