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26.4051MotionEJPDoffen

Wirksamere Verfolgung von Amtsgeheimnisverletzungen

eingereicht am 26.06.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: StänderatIn Kommission des Nationalrats (24.09.2026)

Medien und KommunikationStrafrechtMenschenrechte

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 24.09.2026StänderatAnnahme

Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden gesetzlichen Grundlagen anzupassen, damit Amtsgeheimnisverletzungen unter Wahrung der Medienfreiheit wirksamer aufgeklärt werden können.

1. Der Quellenschutz soll sich auf diejenigen Personen beschränken, deren Einbezug zur Gewährleistung der Medienfreiheit unmittelbar erforderlich ist (vgl. Art. 172 StPO).

2. Der Schutz vor Beschlagnahmung soll sich ebenso auf die entsprechenden Medienschaffenden beschränken und sich nicht auf die eigentlichen Geheimnisverletzer selbst erstrecken (vgl. Art. 264 StPO).

Eine Minderheit der Kommission (Fivaz Fabien, Sommaruga Carlo, Crevoisier Crelier) beantragt, die Motion abzulehnen.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat gleichzeitig mit dieser Motion das Postulat 26.4052 «Auslegeordnung zum Verhältnis von Amtsgeheimnisverletzungen, journalistischem Quellenschutz und dem Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower)» eingereicht. Das Postulat verlangt vom Bundesrat eine umfassende Analyse der heutigen Rechtslage des journalistischen Quellenschutzes und seiner Auswirkungen auf die Strafverfolgung von Amtsgeheimnisverletzungen. Der Bericht des Bundesrates soll mögliche Gesetzesanpassungen aufzeigen, dabei auch die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK; SR 0.101) einbeziehen und auch von der geltenden Rechtslage abweichende Regelungskonzepte erarbeiten und bewerten. Kurz: Das Postulat verlangt eine breite Auslegeordnung zur Thematik und eine umfassende Darlegung möglicher Gesetzesänderungen. Der Bundesrat beantragt das Postulat zur Annahme.

Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht sinnvoll, die von der Motion verlangten Gesetzesänderungen zu erarbeiten, bevor eine Gesamtübersicht über die verschiedenen möglichen Optionen besteht, wie sie das Postulat verlangt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ablehnung

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 24.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.