Parlament / Geschäfte / 26.4055
Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719)
eingereicht am 30.06.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratIn Nationalrat geplant (10.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719) Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der:
• eine Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719) zieht und darlegt, inwieweit das Hauptziel, der Zugang zu einem unabhängigen Rekursverfahren, als erfüllt gilt;
• den aktuellen Stand des Rechtsschutzes bei allen UNO-Sanktionsregimen bewertet, insbesondere die Kompetenzen und institutionelle Verankerung der Ombudsperson;
• darlegt, wie die Schweiz ihre Mitwirkung im UNO-Sicherheitsrat genutzt hat, um Verfahrensgarantien zu stärken;
• verbleibende Lücken benennt und konkrete Massnahmen vorschlägt, mit denen die Schweiz, gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten, auf weitere Verbesserungen hinwirken kann.
Begründung
Die Motion Marty (09.3719) hat ihre Wirkung entfaltet: Der UNO-Sicherheitsrat hat ein Verfahren eingeführt, das Betroffenen eine Streichung von der Sanktionsliste ermöglicht. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass in der Schweiz Rekurs eingelegt werden kann. Das Hauptziel ist weitgehend erreicht. Somit ist die Abschreibung der Motion ist folgerichtig.
Dennoch bestehen Lücken: Die Ombudsperson verfügt über eingeschränkte Kompetenzen, und nicht alle UNO-Sanktionsregime kennen gleichwertige Verfahrensgarantien. Dieses Postulat stellt sicher, dass mit der Abschreibung kein Rückschritt entsteht.
Die Schweiz hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernommen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
