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26.4108Interpellationoffen

Nationalstrassenbau: Veraltete Grundlagen für die Kosten-Nutzen-Analysen

eingereicht am 15.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (15.09.2026)

FinanzwesenVerkehrUmwelt

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu Verkehr 45 zeigt auf, dass die Berechnungen der Kosten und der Nutzen nicht auf aktuellen Modellen und Zahlen beruhen. So ist seit längerem eine Revision der Zeitkostennorm angekündigt, diese ist seit 2009 in Kraft und beruht auf Erhebungen von 2003 bis 2006. Bereits 2023 wurde von einer überarbeiteten Norm geschrieben, doch diese ist weiterhin in Bearbeitung und erst Gegenstand eines Forschungsprojektes. Gemäss EFK werden auch die CO2-Kosten gemäss Norm zu tief veranschlagt, da die Kosten viel höher seien als in der Norm von 2019. Beide Faktoren sind wichtig für die Berechnung der Kosten und Nutzen, insbesondere die Reisezeiten schlagen sich heute mit einem hohen Faktor nieder. Schnellere Reisezeiten führen häufig zu einer positiven Beurteilung der Projekte. Werden diese Reisezeiten weniger hoch bewertet, verändert sich das Resultat stark.

Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann begannen die Arbeiten für die Überarbeitung der Norm der Zeitkosten?

2. Weshalb dauert es so viele Jahre, bis eine Norm überarbeitet ist?

3. Weshalb wurde 2023 die Norm zu einer Vernehmlassung beim VSS eingereicht, dann aber nicht überarbeitet in Kraft gesetzt?

4. Welchen Wert haben aus Sicht des Bundesrat Kosten-Nutzen-Analysen, die auf falschen Zeitkostensätzen beruhen?

5. Diese Normen sind Bestandteil gesetzlicher Vorgaben für Kosten- Nutzen-Analysen. Weshalb müssen diese Normen bei einem privaten Verein gekauft werden?

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.