Parlament / Geschäfte / 26.4255
Verbrechen darf sich nicht lohnen. Kriminelle Vermögenswerte rascher sichern und wirksamer einziehen
eingereicht am 24.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: StänderatEingereicht (24.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Sicherstellung, Beschlagnahme, Sperrung und Einziehung von Vermögenswerten aus schwerer und organisierter Kriminalität erleichtert und beschleunigt.
Die Vorlage soll insbesondere:
• die selbständige Einziehung krimineller Vermögenswerte auch dann ermöglichen, wenn eine Verurteilung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht erreicht werden kann;
• die vorsorgliche Sicherung verdächtiger Vermögenswerte erleichtern, wenn konkrete und qualifizierte Hinweise auf eine kriminelle Herkunft oder auf die Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation bestehen;
• die bestehenden gesetzlichen Vermutungen bei Vermögenswerten krimineller Organisationen überprüfen und, soweit rechtsstaatlich zulässig, erweitern;
• vorsehen, dass die betroffene Person bei qualifizierten und gerichtlich überprüften Verdachtsmomenten die plausible legale Herkunft der Vermögenswerte darlegen muss;
• Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, digitale Vermögenswerte, Kryptowährungen und indirekt kontrollierte Vermögenswerte ausdrücklich erfassen;
• die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungs-, Verwaltungs-, Steuer-, Aufsichts- und Geldwäschereibehörden verbessern;
• rasche richterliche Kontrolle und wirksamen Rechtsschutz sicherstellen;
• die Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleisten.
Begründung
Das zentrale Ziel organisierter Kriminalität ist der finanzielle Gewinn. Wer kriminellen Organisationen ihre Vermögenswerte entzieht, schwächt ihre Strukturen und verhindert weitere Straftaten.
Der Nachweis, dass einzelne Vermögenswerte aus einer bestimmten Straftat stammen, ist in komplexen Fällen häufig kaum möglich. Kriminelle Gelder werden über Unternehmen, Strohleute, Immobilien, Kryptowährungen und internationale Transaktionen verschoben. Legale und illegale Vermögenswerte werden gezielt vermischt.
Das geltende Recht enthält bereits erleichterte Einziehungsmöglichkeiten bei kriminellen Organisationen. In der Praxis bleiben die Anforderungen jedoch hoch. Verfahren dauern lange. Vermögenswerte können verschoben, verschleiert oder dem Zugriff der Behörden entzogen werden.
Andere Rechtsordnungen kennen weitergehende Instrumente zur selbständigen oder nicht an eine strafrechtliche Verurteilung gebundenen Einziehung. Solche Lösungen sind auch für die Schweiz zu prüfen und rechtsstaatlich sauber auszugestalten.
Es geht nicht um eine allgemeine Umkehr der strafrechtlichen Beweislast. Eine Mitwirkungspflicht soll erst greifen, wenn eine Behörde konkrete Hinweise vorlegt und ein Gericht das Vorliegen qualifizierter Verdachtsmomente bestätigt.
Die nationale Strategie gegen die organisierte Kriminalität verlangt ausdrücklich eine Erleichterung beim Nachweis der Geldwäscherei sowie beim Einfrieren und Einziehen verdächtiger Vermögenswerte. Dieser Auftrag ist nun gesetzgeberisch umzusetzen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 25.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
